Einreise und Quarantänebestimmung

Wenn ich aus einem Risikogebit ( aktuell rki) komme. Um meine Freundin und meine Stieftochter übers Wochenende zu besuchen. Muss ich dann in Quarantäne? Oder gibt es dafür in Brandenburg eine Befreiung? Ich bedanke mich für eine rasche Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einreise und Quarantänebestimmung [#200930]
Datum
16. Oktober 2020 11:10
An
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ich aus einem Risikogebit ( aktuell rki) komme. Um meine Freundin und meine Stieftochter übers Wochenende zu besuchen. Muss ich dann in Quarantäne? Oder gibt es dafür in Brandenburg eine Befreiung? Ich bedanke mich für eine rasche Antwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200930/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Nach den Regelungen der aktuellen „Anordnungen betreffen…
Von
Landeshauptstadt Potsdam - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Einreise und Quarantänebestimmung [#200930]
Datum
19. Oktober 2020 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Nach den Regelungen der aktuellen „Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den deutschen Bundestag vom 06. August 2020“ sowie „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV) vom 11. August 2020“ gilt nach Einreise aus einem Risikogebiet eine 14-tägige Quarantäne. Der Quarantänezeitraum beginnt mit dem Tag der Einreise und endet nach 14 Tagen. Eine vorzeitigen Entlassung aus der Quarantäne kann von Seiten des Gesundheitsamtes nachgekommen werden, wenn ein negatives Abstrichergebnis als Laborbefund mit Namen, Geburtsdatum, Datum der Probenentnahme und dem durchführenden Labor vorliegt, zuzüglich einer ärztliche Untersuchung auf Symptome bezüglich Corona und zur Verifizierung der vorgelegten Laborbefunde sowie ein schriftliches Attest darüber. Screenshots von Apps können vom Gesundheitsamt nicht anerkannt werden. Wenn Sie beide Dokumente dem Gesundheitsamt (zum Beispiel per Mail) vorlegen, kann über eine Entlassung aus der Quarantäne entschieden werden. Ein Abstrichtest und die nötige Untersuchung auf Symptome kann vor oder nach Einreise bei jedem allgemeinmedizinisch tätigen Arzt erfolgen. Dieser sollte vorher telefonisch kontaktiert werden. Die Quarantäne darf zum Besuch der Arztpraxis unterbrochen werden, wobei darauf zu achten ist, dass jederzeit eine Mund-Nasen-Maske getragen werden muss, die öffentlichen Verkehrsmittel und große Menschenansammlungen gemieden werden sollen und Sie sich nur auf direktem Weg in die Praxis und wieder zurück in die Häuslichkeit bewegen dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung sowie auf der Internetseite der Brandenburgischen Landesregierung. Darüber hinaus erhalten Sie im Anhang eine Zusammenstellung von Informationen über die aktuellen Quarantäneregelungen bei Einreise nach Deutschland bzw. in das Land Brandenburg aus einem Risikogebiet. Mit freundlichen Grüßen

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