Einrichtung eines Einfahrtes

Seit Februar 2016 sind wir in unseren Haus eingezogen und damit ist offiziell die „Baustellenende“wie vereinbart gesetzt wurde. Wir nutzen immer noch unsere Baustellenzufahrt, was jetzt nach über fünf Jahren langsam auseinander zerfällt. All diese Jahre haben wir mehrmals die Baubehörde daran erinnert, das der Sachverhalt noch offen ist. Daraufhin kam immer eine Antwort „WEITERGELEITET“, an wem auch immer…
In dieser Zeit sind einige Häuser auf unserer Straße und Umgebung gebaut worden, die haben merkwürdigerweise alle ihre Einfahrten bekommen.
Wir fühlen uns momentan machtlos und alleingelassen.
Mit freundlichem Gruß
Familie << Antragsteller:in >>

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Februar 2…
An Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einrichtung eines Einfahrtes [#228221]
Datum
11. September 2021 12:46
An
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Februar 2016 sind wir in unseren Haus eingezogen und damit ist offiziell die „Baustellenende“wie vereinbart gesetzt wurde. Wir nutzen immer noch unsere Baustellenzufahrt, was jetzt nach über fünf Jahren langsam auseinander zerfällt. All diese Jahre haben wir mehrmals die Baubehörde daran erinnert, das der Sachverhalt noch offen ist. Daraufhin kam immer eine Antwort „WEITERGELEITET“, an wem auch immer… In dieser Zeit sind einige Häuser auf unserer Straße und Umgebung gebaut worden, die haben merkwürdigerweise alle ihre Einfahrten bekommen. Wir fühlen uns momentan machtlos und alleingelassen. Mit freundlichem Gruß Familie Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228221/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Sehr Antragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Landestransparenzgesetz be…
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
AW: Einrichtung eines Einfahrtes [#228221]
Datum
21. September 2021 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag nach dem Landestransparenzgesetz bezüglich des Zugangs zu amtlichen Informationen. Zudem betreut der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung die Liegenschaften des Landes Rheinland-Pfalz. Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf ein privates Bauvorhaben, das nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Ansprechpartner (z.B. Baubehörde, Bauunternehmen etc.). Mit freundlichen Grüßen