Sehr Antragsteller/in
gerne möchte Ich Ihnen Ihre Anfragen beantworten.
Sie fragten:
"Anfragen bzw. Ersuchen des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg (bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Einrichtung einer Radspur auf der Treskowallee im Bereich zwischen der Rheinsteinstraße und Waldowallee"
Mit Mail vom 28.05.2021 fragte das SGA (FB II) bei der SenUVK, Abt. VI, nach, wie die Senatsverwaltung aufgrund Verkehrsstärken und LSA-Umprogrammierungen die Einrichtung eines Radfahrstreifens unter Wegfall eines Fahrstreifens in der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee beurteilt und ob eine Anordnung des Radfahrstreifens möglich sei.
Mit Mail vom 03.05.2021 antwortete die SenUVK, Abt. VI, als anordnende Behörde, dass sie der Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee nicht zustimmen.
Gründe hierfür sind:
+ Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper, dadurch werden zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn benötigt, um z.B. Rettungsfahrzeuge die Vorbeifahrt am Ver- und Entsorgungsverkehr zu ermöglichen (Feuerwache Karlshorst).
+ Eine überschlägige HBS-Bewertung des Knotenpunktes Treskowallee / Dorotheastraße resultiert mit der derzeitigen Verkehrsbelastung (Planfall 2020) in einer Qualitätsstufe „F“ mit Rückstaulängen von ca. 160 m in der Frühspitze. Diese Rückstaulängen reichen fast bis an die benachbarten LSA heran. Neben den Beeinträchtigungen für Anwohnende und den ÖPNV (Buslinie 396) würden sich erhebliche Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge ergeben.
+ Es sollte bis zur Fertigstellung der TVO und der damit erwarteten Entlastung der Treskowallee das Nebennetz (z.B. Römerweg - Cäsarstraße – Hentigstraße – Dönhoffstraße) für die Nutzung durch den Radverkehr gestaltet werden, um eine für den Radverkehr attraktive und sichere Umfahrung der Treskowallee zu ermöglichen.
Sie fragten außerdem:
"Nachweise bezüglich der Prüfung des Investitionsvorhabens 2021 -2025 des Bezirkes Lichtenberg mit der Bezeichnung „Neubau der Fahrbahnen der Treskowallee zwischen Dorotheastraße und Waldowallee“ nach den Kriterien des Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (MobG BE)"
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Folgemaßnahme zur abgeschlossenen BVG-Maßnahme. Die Fahrbahn der Treskowallee ist durch die BVG-Maßnahme deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass eine umgehende Sanierung des Straßenoberbaus erfolgen muss. In diesem Zusammenhang sanieren die BWB weiterhin die maroden Kanäle und Leitungen zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee. Der Fahrbahnbelag wird dann mit sog. "Flüsterasphalt" hergestellt, um die Lärmbelästigungen für die Anwohner zu minimieren. Somit bezieht sich eine "Planung" nur auf die reine Sanierung der Fahrbahn.
Die Problematik des Radverkehrs wurde mit betrachtet. Allerdings kommt in diesem Teilstück der Treskowallee nur die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit einem eigenen Fahrsteifen zum Ansatz. Der Seitenbereich (Gehweg und Baumstreifen) ist nur 4,00 - 4,20 m breit. Unter den im MobG BE geforderten Geh- und Radwegbreiten inkl. der Sicherheitsabstände ist eine Einrichtung von Geh- und Radwegen nicht möglich. Weiterhin müssten sämtliche Bäume im Unterstreifen gefällt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgte auch die obenstehende Anfrage an SenUVK als anordnende Behörde.
Mit freundlichen Grüßen