Einsätze der Bundespolizei zur Durchsetzung des Hausrechts der DB

1. Übersicht bzw. Informationen, in wie vielen Fällen die Deutsche Bahn in 2022 (bis zum heutigen Tag) sich der Bundespolizei zur Durchsetzung ihres Hausrechts im Gebiet der Bundespolizeidirektion München (insgesamt) bediente (=Einsätze der Bundespolizei) und Fahrgäste aus dem Zug entfernen ließ, konkret bitte für das Gebiet der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, aufgeschlüsselt auf die Gebiete der Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.

2. Zudem bitte ich um Mitteilung, um die jeweilige Begründung der Bundespolizei für ihr "Durchsetzungsrecht" bei jedem Einsatz mit erfolgten Ausschluss mindestens eines Fahrgastes aus dem Zug.

3. Nennung, in welcher Höhe eine Zahlung der Deutschen Bahn in 2022 an die Bundespolizei gemäß § 3 Abs. 2 BPolG bis zum heutigen Tag erfolgte, insgesamt an das Gebiet der Bundespolizeidirektion München und konkret für die Bundespolizeiinspektion Nürnberg, aufgeschlüsselt auf die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht bzw.…
An Bundespolizeidirektion München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsätze der Bundespolizei zur Durchsetzung des Hausrechts der DB [#251057]
Datum
9. Juni 2022 20:34
An
Bundespolizeidirektion München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht bzw. Informationen, in wie vielen Fällen die Deutsche Bahn in 2022 (bis zum heutigen Tag) sich der Bundespolizei zur Durchsetzung ihres Hausrechts im Gebiet der Bundespolizeidirektion München (insgesamt) bediente (=Einsätze der Bundespolizei) und Fahrgäste aus dem Zug entfernen ließ, konkret bitte für das Gebiet der Bundespolizeiinspektion Nürnberg, aufgeschlüsselt auf die Gebiete der Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt. 2. Zudem bitte ich um Mitteilung, um die jeweilige Begründung der Bundespolizei für ihr "Durchsetzungsrecht" bei jedem Einsatz mit erfolgten Ausschluss mindestens eines Fahrgastes aus dem Zug. 3. Nennung, in welcher Höhe eine Zahlung der Deutschen Bahn in 2022 an die Bundespolizei gemäß § 3 Abs. 2 BPolG bis zum heutigen Tag erfolgte, insgesamt an das Gebiet der Bundespolizeidirektion München und konkret für die Bundespolizeiinspektion Nürnberg, aufgeschlüsselt auf die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251057/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeidirektion München
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Zu Ihren…
Von
Bundespolizeidirektion München
Betreff
AW: 20220610_<< Antragsteller:in >>_Einsätze der Bundespolizei zur Durchsetzung des Hausrechts der DB [#251057]
Datum
4. Juli 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Zu Ihren Fragen Nr. 1-3 teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Die BPOL führt hierzu keine Statistik. 2. Mangels Statistik kann auch keine "jeweilige Begründung" für das Tätigwerden der Bundespolizei für jeden Einsatz nach erfolgtem Ausschluss aus dem Zug geliefert werden. Nach erfolgtem Fahrtausschluss, der durch den Zugbegleiter in Wahrnehmung des Hausrechts der DB AG ausgesprochen wird, besteht die Gefahr einer Straftat (§ 123 StGB, Hausfriedensbruch), falls der Zug nicht freiwillig verlassen wird. Die BPOL setzt dies i.d.R. mit einem Platzverweis gem. § 38 BPolG durch. 3. Es werden keinerlei Zahlungen der Deutschen Bahn gemäß § 3 Abs. 2 BPolG in 2022 an die Bundespolizei geleistet (siehe Urteil des BVerwG vom 17.05.2006, 2 C 22/04, das die zugrundeliegende Ausgleichverordnung für unwirksam erklärt hat). Mit freundlichen Grüßen