Einsatz ausländische Luftfahrzeuge ULfz (Drohnen) zum G20 Gipfel in Hamburg

Es gibt Presseberichte darüber das die US-amerikansichen Streitkräfte hier speziell der Secret Service den Einsatz von Drohnen über Hamburg zum G20 Gipfel planen zur Sicherung des US-Präsidenten Trump.
Siehe u.A. http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2017-06/elbvertiefung-09-06-2017

Bitte teilen Sie mir daher mit:
Überflugerlaubnis / Betriebserlaubnis für Drohnen (ULfz) zum G20 Gipfel mit unter Nennung von Staat, Typ (Markenname z.B. Predator, etc.) Zweck und Datum/Zeitraum.

Danke

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es gibt Pressebe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz ausländische Luftfahrzeuge ULfz (Drohnen) zum G20 Gipfel in Hamburg [#23931]
Datum
16. Juli 2017 17:58
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es gibt Presseberichte darüber das die US-amerikansichen Streitkräfte hier speziell der Secret Service den Einsatz von Drohnen über Hamburg zum G20 Gipfel planen zur Sicherung des US-Präsidenten Trump. Siehe u.A. http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2017-06/elbvertiefung-09-06-2017 Bitte teilen Sie mir daher mit: Überflugerlaubnis / Betriebserlaubnis für Drohnen (ULfz) zum G20 Gipfel mit unter Nennung von Staat, Typ (Markenname z.B. Predator, etc.) Zweck und Datum/Zeitraum. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwort
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
3. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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