Einsatz der Bereitschaftspolizei am Schwanenweiher in Landau

die Kosten des gesamten Polizeieinsatzes incl. Polizeitauchern am 21. Juni 2016 am Schwanenweiher in Landau, in dessen Rahmen nach Rauschgift gesucht wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kosten des…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Einsatz der Bereitschaftspolizei am Schwanenweiher in Landau [#17694]
Datum
26. August 2016 12:35
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kosten des gesamten Polizeieinsatzes incl. Polizeitauchern am 21. Juni 2016 am Schwanenweiher in Landau, in dessen Rahmen nach Rauschgift gesucht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 26. August 2016. Der von Ihnen thematisierte Polizeiei…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Einsatz der Bereitschaftspolizei am Schwanenweiher in Landau [#17694]
Datum
1. September 2016 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 26. August 2016. Der von Ihnen thematisierte Polizeieinsatz am Schwaneneweiher in Landau erfolgte zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. zur Verfolgung von Straftaten und somit auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrages. Da diese gesetzliche Verpflichtung Vorrang gegenüber etwaigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen hat, werden insoweit weder eine Kostenberechnung noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen. Wir bitten um Verständnis, dass insoweit auch keine Kostenhöhen zu polizeilichen Einsätzen genannt werden können. Mit freundlichen Grüßen