Einsatz der kommunalen Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstrasse 6-12 in Otterswang

Nachdem Personen behaupten im Landkreis Biberach und auch in der Kommune Bad Schussenried wird die Belastung der Anwohner durch den Strassenverkehr nur dann erfasst/gemessen wenn es politisch erwünscht ist eine Umgehungstrasse zu bauen bzw. sonstige Verkehrslenkungsmaßnahmen für bestimmte privilegierte Interessengruppen durchzuführen folgende Punkte:

Vermutlich erstmalig am 20.09.2009 wurde die Kommune gebeten eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstrasse (s.o.) anzubringen.

Am 21.12.2009 wurde die Frage in einem Antwortschreiben beantwortet:
"Bei der Geschwindigkeitsmessanlage in der Aulendorfer Strasse handelt es sich um eine, von der Nachbargemeinde ausgeliehene, mobile Messanlage. Unsere eigene Messanlage, die wir zusammen mit Nachbargemeinden erwarben, ist defekt und muss ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr eine eigene Messanlage zu erwerben und diese dann temporär gerne auch in Otterswang einzusetzen."

Fragen:
1. Wann und wie viele solche mobile Messanlagen wurden seit 2009 beschafft und wo waren diese bzw. geliehene Anlagen im Einsatz.
2. In welchen Zeiträumen seit wurde eine solche Geschwindigkeitsmessanlage (mit Anzeige der Fahrzeuggeschwindigkeit im Bereich der Hauptstrasse 6-12 eingesetzt ? Wie waren die Messergebnisse (bitte die Rohdaten).
3. Nachdem an der ehemaligen 30km/h Kreisstrasse in Otterswang die zulässige Maximalgeschwindigkeit von 30 auf die vorgeschriebene 50km/h hochgesetzt wurde war dort umgehend eine solche Geschwindigkeitsmessanlage vorhanden. Wann wurde dies beantragt, wann war diese aufgestellt und wie waren die Messergebnisse (Rohdaten) ?
4. In welchen Zeiträumen seit 2009 war eine solche Rückkopplungsmessanlage an der Tempo 20 Zone in der Wilhelm Schüssen Strasse (Tempo 20) in Schussenried im Einsatz.
5. Gibt es eine detaillierte Übersicht wo sich diese Anlagen in den Zeiträumen seit 2009 befanden ?
6. Gibt es eine Übersicht wann diese Anlagen nicht genutzt wurden ? (Im kleineren Dorf Mochenwangen, Kreis Ravensburg stehen vermutlich mindestens 3 Anlagen permanent).

Der Antragsteller betrachtet diese Anfrage als einfache Anfrage für welche keine Kosten berechnet werden dürfen. Sollte die Kommune womöglich zur Vermeidung von Transparenz Kosten berechnen wollen so bitte ich dies unter Nennung der Kosten für jeden einzelnen Fragepunkt bitte im Vorfeld bekannt zu geben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2016
  • Frist
    21. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem Person…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der kommunalen Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstrasse 6-12 in Otterswang [#16481]
Datum
21. April 2016 14:27
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem Personen behaupten im Landkreis Biberach und auch in der Kommune Bad Schussenried wird die Belastung der Anwohner durch den Strassenverkehr nur dann erfasst/gemessen wenn es politisch erwünscht ist eine Umgehungstrasse zu bauen bzw. sonstige Verkehrslenkungsmaßnahmen für bestimmte privilegierte Interessengruppen durchzuführen folgende Punkte: Vermutlich erstmalig am 20.09.2009 wurde die Kommune gebeten eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der Hauptstrasse (s.o.) anzubringen. Am 21.12.2009 wurde die Frage in einem Antwortschreiben beantwortet: "Bei der Geschwindigkeitsmessanlage in der Aulendorfer Strasse handelt es sich um eine, von der Nachbargemeinde ausgeliehene, mobile Messanlage. Unsere eigene Messanlage, die wir zusammen mit Nachbargemeinden erwarben, ist defekt und muss ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, im kommenden Jahr eine eigene Messanlage zu erwerben und diese dann temporär gerne auch in Otterswang einzusetzen." Fragen: 1. Wann und wie viele solche mobile Messanlagen wurden seit 2009 beschafft und wo waren diese bzw. geliehene Anlagen im Einsatz. 2. In welchen Zeiträumen seit wurde eine solche Geschwindigkeitsmessanlage (mit Anzeige der Fahrzeuggeschwindigkeit im Bereich der Hauptstrasse 6-12 eingesetzt ? Wie waren die Messergebnisse (bitte die Rohdaten). 3. Nachdem an der ehemaligen 30km/h Kreisstrasse in Otterswang die zulässige Maximalgeschwindigkeit von 30 auf die vorgeschriebene 50km/h hochgesetzt wurde war dort umgehend eine solche Geschwindigkeitsmessanlage vorhanden. Wann wurde dies beantragt, wann war diese aufgestellt und wie waren die Messergebnisse (Rohdaten) ? 4. In welchen Zeiträumen seit 2009 war eine solche Rückkopplungsmessanlage an der Tempo 20 Zone in der Wilhelm Schüssen Strasse (Tempo 20) in Schussenried im Einsatz. 5. Gibt es eine detaillierte Übersicht wo sich diese Anlagen in den Zeiträumen seit 2009 befanden ? 6. Gibt es eine Übersicht wann diese Anlagen nicht genutzt wurden ? (Im kleineren Dorf Mochenwangen, Kreis Ravensburg stehen vermutlich mindestens 3 Anlagen permanent). Der Antragsteller betrachtet diese Anfrage als einfache Anfrage für welche keine Kosten berechnet werden dürfen. Sollte die Kommune womöglich zur Vermeidung von Transparenz Kosten berechnen wollen so bitte ich dies unter Nennung der Kosten für jeden einzelnen Fragepunkt bitte im Vorfeld bekannt zu geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bad Schussenried
Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf das Gesetz zur…
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen
Datum
20. Mai 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu den von Ihnen unter Bezug auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG) erbetenen Unterlagen teilen wir Ihnen unter Angabe der einzelnen Nummern Ihrer Fragen folgendes mit: 1) Die Stadt Bad Schussenried besitzt ein mobiles Verkehrszählgerät. Dies wurde im Jahr 2010 angeschafft. Zuvor wurde vereinzelt das Gerät aus der Gemeinde Ingoldingen ausgeliehen. Über die eingesetzten Standorte kann leider keine Auskunft erteilt werden, da dazu keine Aufzeichnungen vorhanden sind. Darüber hinaus konnten die Daten bei der Stadt Bad Schussenried aufgrund der fehlenden Software nicht ausgelesen werden. 2) Zunächst muss zur Klarstellung mitgeteilt werden, dass die Anzeige der Geschwindigkeit unabhängig von dem Verkehrszählmessgerät ist. In der Hauptstraße 12 in Otterswang wurde zweimal gemessen. Im Jahr 2011 und im Jahr 2016. Ob im Jahr 2011 eine Anzeigetafel angebracht wurde ist nicht bekannt. Im Jahr 2016 wurde dies nicht getan. Die Rohdaten siehe Anlage 1 und 2. 3) Nachdem die Stadt Bad Schussenried in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abgebaut werden soll, wurde der städtische Bauhof damit beauftrag die Anzeigetafel dort anzubringen. Messungen finden hierdurch keine statt. 4) Das Verkehrszählmessgerät war an folgenden Zeiträumen im Einsatz: - 21.01. – 27.01.2011 - 15.07. – 22.07.2011 - 06.10. – 18.10.2011 - 15.11. – 27.11.2011 - 05.12. – 17.12.2011 - 11.06. – 18.06.2012 - 19.11. – 27.11.2012 - 10.03. – 18.03.2013 - 25.06. – 26.06.2015 - 21.07. – 23.07.2015 - 26.10. – 02.11.2015 - 15.12. – 22.12.2015 - 23.02. – 01.03.2016 - 29.03. – 05.04.2016 - 25.04. – 02.05.2016 5) Eine Übersicht liegt nicht vor. 6) Eine Übersicht liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen [#16481] Sehr geehrte Damen und Herren, ich betrachte die Anfrage als n…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen [#16481]
Datum
31. Mai 2016 21:35
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betrachte die Anfrage als nur ansatzweise beantwortet. Es wurde nach Geschwindigkeitsmessanlagen gefragt. Die Aussagen über die Verkehrszählungen sind irreführend. Es wurde nur Frage 3 Teilweise beantwortet. Zu 3. "Nachdem die Stadt Bad Schussenried in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abgebaut werden soll, wurde der städtische Bauhof damit beauftrag die Anzeigetafel dort anzubringen. Messungen finden hierdurch keine statt." Wer hat den Bauhof beauftragt ? Und aus welchem Grund ? In welchen Zeiträumen stand/steht diese Anlage dort. Nachdem im Falle der Frage 2 dies niemals erfolgt ist, im Falle 3 aber doch erbitte ich ihm die Benennung der Namen der Beteiligten. Es ist zu vermuten dass Bürger unterschiedliche behandelt werden. Ich erbitte nochmals um die Beantwortung der Fragen 1,2,4,5 und 6. Es ist aber offensichtlich dass an der Hauptstrasse (Frage 2) trotz Bürgeranfrage und Zusage der Stadt niemals Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden. Bitte um Bestätigung. Ich weise nochmals drauf hin dass es sich um eine einfach Anfrage handelt die kostenlos zu beantworten ist. Dies steht auch in weitergehender Form in der ursprünglichen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen [#16481] Sehr geehrte Damen und Herren, DIESE ANFRAGE BLEIBT GESTEL…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen [#16481]
Datum
4. Februar 2017 01:33
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, DIESE ANFRAGE BLEIBT GESTELLT WIRD ABER VORERST ZURÜCKGEZOGEN. BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL. DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN. BITTE AUCH FÜR ALLE ANDEREN ANFRAGEN ZUNÄCHST DIE KOSTEN BENENNEN. ERST DANN WERDEN SIE INFORMIERT OB DIE IFG-ANFRAGE BEANTWORTET WERDEN SOLL. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Schussenried
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Bad Schussenried
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort

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AW: Anfrage bleibt on Hold [#16481] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bleibt als zurückgezogen besteh…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage bleibt on Hold [#16481]
Datum
24. Februar 2017 23:16
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bleibt als zurückgezogen bestehen. Da ich damit rechnen muss dass die Kommune - trotz vorheriger Kostenanfrage - wiederum hinterhältig 'Gebühren' festlegt, und dann trotz einem 9 Monate alten unbeantworteten Widerspruch - den Gerichtsvollzieher auf den Bürger losschickt und damit womöglich versucht den Bürger zu kriminalisieren bleibt die Anfrage als zurückgezogen bestehen. Das Wort 'Hinterhalt' ist sehr wahrscheinlich berechtigt denn der Bürger hatte im Vorfeld nach den Kosten gefragt. Es wurden keine genannt. Auch hier werden keine Kosten genannt. Statt einer fairen Behandlung ist zu vermuten dass willkürlich Gebühren festgelegt werden um Intransparenz aufrechtzuerhalten. Die 'versuchte Kriminalisierung des Bürgers' muss unterstellt werden da zum einen die Forderung unberechtigt ist, ein Widerspruch nicht bearbeitet wurde und hier Mitarbeiter der Kommune womöglich Amtsmissbrauch betreiben. Sollte sich abzeichnen dass diese Begrifflichkeiten unangemessen sind, dann werde ich diese zurückziehen da ich niemanden beleidigen möchte. Mit freundlichen Grüßen K. Antragsteller/in Anfragenr: 16481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>