Einsatz der Luca-App

- Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT des Gesundheitsamtes
- Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen via Luca
- Anzahl der durch in der Luca App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen

Ergebnis der Anfrage

Es fallen für das Landratsamt Schwäbisch Hall für die Implementierung der Luca-App keine Kosten an, weil es sich um einen Vertrag zwischen dem Betreiber/Hersteller der Luca-App und dem Land Baden-Württemberg handelt.

Es wurden keine Tracing-Anfragen über die Luca-App getätigt.

Es gibt keine dokumentierten Kontakte, aufgrund denen Quarantäneanordnungen erfolgten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juni 2021 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Fabian Dellwing
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kostenaufste…
An Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt Details
Von
Fabian Dellwing
Betreff
Einsatz der Luca-App [#223590]
Datum
17. Juni 2021 11:34
An
Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT des Gesundheitsamtes - Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen via Luca - Anzahl der durch in der Luca App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Dellwing Anfragenr: 223590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223590/ Postanschrift Fabian Dellwing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Dellwing

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Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Dellwig, vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz …
Von
Landratsamt Schwäbisch Hall - Gesundheitsamt
Betreff
Antrag auf Auskunft nach Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG): Einsatz der Luca-App
Datum
22. Juni 2021 10:48
Status
Sehr geehrter Herr Dellwig, vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), der bei uns am 17.06.2021 eingegangen ist. Diesem entsprechend können wir Ihnen die folgenden Auskünfte zur Verfügung stellen. Diese Informationen erhalten Sie gebührenfrei. 1. Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca-App in die bestehende IT des Gesundheitsamtes: Es fallen für das Landratsamt Schwäbisch Hall für die Implementierung der Luca-App keine Kosten an, weil es sich um einen Vertrag zwischen dem Betreiber/Hersteller der Luca-App und dem Land Baden-Württemberg handelt. 2. Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen über die Luca-App: Es wurden keine Tracing-Anfragen über die Luca-App getätigt. 3. Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierten Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen: Es gibt keine dokumentierten Kontakte, aufgrund denen Quarantäneanordnungen erfolgten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand - je nach Umfang - gemäß § 10Abs. 1 LIFG in Rechnung gestellt werden muss, wenn Sie weitere Informationen wünschen. Mit freundlichen Grüßen