Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss

(1) Die Vereinbarung, die der Kreis Neuss zum Einsatz der Luca App im Land mit den Entwicklern der App getroffen hat. Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten und Namen können geschwärzt werden.

Die Anfrage bezieht sich auf die Pressemitteilung des Kreises Neuss, dass ab sofort die Luca App zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden soll: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/kampf-gegen-corona-rhein-kreis-neuss-will-luca-app-nutzen/

(2) Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung) und/oder getroffenen Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten (z.B. Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG / Art. 28 DSGVO) der App "Luca" durch den Datenschutzbeauftragen.

(3) Bezugnehmend zu Frage 2, ob die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW oder andere Stellen zum Einsatz und Förderung der App konsultiert wurden und wenn ja, welche Ergebnisse die Konsultierung ergeben hat.

Die Frage bezieht sich insbesondere auf die sowohl Datenschutzrechtlichen Bedenken, dass persönliche Daten bei Dritten (hier: culture4life GmbH) verarbeitet werden und Sicherheitsexperten der ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH im Auftrag des App Herstellers bei einem Penetrationstest mehrere Probleme identifizieren konnten [https://shared-link.bdrive.cloud/shared/e2043bb6-7ec4-4294-8925-a9fbbac0936b#c6821ab3f8c3b645b292cfbe47a19b42cfb20b2757a1a7cb015b156c0641f9c4]

Ebenso hat die Corona Warn-App seit Ende letzten Jahres dasselbe Feature in Entwicklung (siehe Feature Request #70 der Corona WarnApp: https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/70) welche zeitnah über Updates verteilt wird und daher die Frage stellt welchen Vorteil Luca gegenüber der Corona Warn App des Bundes bietet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss [#216683]
Datum
25. März 2021 23:27
An
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Die Vereinbarung, die der Kreis Neuss zum Einsatz der Luca App im Land mit den Entwicklern der App getroffen hat. Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten und Namen können geschwärzt werden. Die Anfrage bezieht sich auf die Pressemitteilung des Kreises Neuss, dass ab sofort die Luca App zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden soll: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/kampf-gegen-corona-rhein-kreis-neuss-will-luca-app-nutzen/ (2) Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung) und/oder getroffenen Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten (z.B. Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG / Art. 28 DSGVO) der App "Luca" durch den Datenschutzbeauftragen. (3) Bezugnehmend zu Frage 2, ob die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW oder andere Stellen zum Einsatz und Förderung der App konsultiert wurden und wenn ja, welche Ergebnisse die Konsultierung ergeben hat. Die Frage bezieht sich insbesondere auf die sowohl Datenschutzrechtlichen Bedenken, dass persönliche Daten bei Dritten (hier: culture4life GmbH) verarbeitet werden und Sicherheitsexperten der ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH im Auftrag des App Herstellers bei einem Penetrationstest mehrere Probleme identifizieren konnten [https://shared-link.bdrive.cloud/shared/e2043bb6-7ec4-4294-8925-a9fbbac0936b#c6821ab3f8c3b645b292cfbe47a19b42cfb20b2757a1a7cb015b156c0641f9c4] Ebenso hat die Corona Warn-App seit Ende letzten Jahres dasselbe Feature in Entwicklung (siehe Feature Request #70 der Corona WarnApp: https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/70) welche zeitnah über Updates verteilt wird und daher die Frage stellt welchen Vorteil Luca gegenüber der Corona Warn App des Bundes bietet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage an den Rhein-Kreis Neuss, deren Eingang ich hiermit bestät…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
AW: Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss [#216683]
Datum
26. März 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage an den Rhein-Kreis Neuss, deren Eingang ich hiermit bestätige. Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen, bitte aber um Ihr Verständnis, dass eine Antwort in der Sache etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Sehr Antragsteller/in für Ihren Antrag auf Informationsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-W…
Von
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Betreff
Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss [#216683]
Datum
30. März 2021 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Ihren Antrag auf Informationsgewährung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 25. März 2021 danke ich Ihnen. Wie in meiner Pressemitteilung vom 25. März 2021 erwähnt, beabsichtige ich zunächst einen Test der luca-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung. Stand heute gibt es leider noch keine schriftliche Vereinbarung bzw. keinen unterzeichneten Kooperationsvertrag, den ich Ihnen zur Verfügung stellen kann. Auch sehe ich aktuell nicht die Notwendigkeit, einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag zu schließen. Hinsichtlich des Datenschutzes teile ich die Auffassung u. a. des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs, der die luca-App als datenschutzrechtlich unbedenklich eingestuft hat (https://www.baden-wuerttemberg.datens...). Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen habe ich somit nicht konsultiert. Der von Ihnen erwähnte Bericht zum Penetrationstest der ERNW GmbH ist mir bekannt. Diesem entnehme ich, dass Fehler des ersten Testdurchlaufs bereits durch den Anbieter behoben wurden und im zweiten Durchlauf lediglich ein weiterer Fehler aufgedeckt wurde. Dieser kann mit geringem Aufwand behoben werden. Sollte es zu konkreten Vertragsverhandlungen kommen, werde ich selbstverständlich klären, ob der Fehler bereits behoben wurde bzw. wann damit zu rechnen ist. Die Ankündigungen zur Corona-Warn-App des Bundes (CWA) habe ich mit Interesse verfolgt. Selbst wenn die angekündigte Check-in-Funktion umgesetzt ist, wäre die CWA anders aufgebaut als luca oder andere Gästelisten- und Check-in-Anwendungen. Die CWA kommt auch nach der Erweiterung ohne Identifizierung der Nutzenden aus und wäre hinsichtlich einer Kontaktalarmierung auf die Handlung der positiv getesteten Person angewiesen. Eine Rückverfolgung durch das Kreisgesundheitsamt, so wie es die Coronaschutzverordnung NRW vorsieht, wäre über die CWA nach derzeitigen Stand weiterhin nicht möglich. Dennoch ist auch diese App für mich ein weiterer Baustein in der Pandemie-Bewältigung. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass – wie Sie unserer Pressemitteilung vom 25.3.2021 entnehmen können – der Rhein-Kreis Neuss offen auch für andere Gästelisten- und Check-in-Anbieter und deren am Markt erprobten App-Lösungen bleiben möchte. Für uns als Kreisgesundheitsamt kommt es nicht darauf an, wer die verschlüsselten Daten überträgt, sondern vielmehr auf die Qualität der Daten und die nahtlose Anbindung an das SORMAS-Fachverfahren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen alle Fragen beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung der Fragen. Die Pressemitteilung d…
An Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss [#216683]
Datum
30. März 2021 11:44
An
Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung der Fragen. Die Pressemitteilung der Städte haben zum Teil von der "verbindlichen" Nutzung zur Luca-App gesprochen (vgl. Pressemitteilung der Stadt Meerbusch vom 25.03.2021 https://meerbusch.de/service-und-politik/nachrichten/artikel/neue-wege-in-der-pandemie-bekaempfung-meerbusch-unterstuetzt-kreisweites-vorhaben.html ) Wenn der Rhein-Kreis Neuss anderen Anbietern offen bleibt, gehe ich davon aus, dass in dem Beispiel die Stadt Meerbusch sich nur missverständlich ausgedrückt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216683/