Einsatz der Luca App im Rhein-Kreis Neuss
(1) Die Vereinbarung, die der Kreis Neuss zum Einsatz der Luca App im Land mit den Entwicklern der App getroffen hat. Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten und Namen können geschwärzt werden.
Die Anfrage bezieht sich auf die Pressemitteilung des Kreises Neuss, dass ab sofort die Luca App zur Kontaktverfolgung eingesetzt werden soll: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2021/kampf-gegen-corona-rhein-kreis-neuss-will-luca-app-nutzen/
(2) Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung (z.B. Datenschutzfolgeabschätzung) und/oder getroffenen Vereinbarungen zur Verarbeitung von Daten (z.B. Auftragsdatenverarbeitung nach § 62 BDSG / Art. 28 DSGVO) der App "Luca" durch den Datenschutzbeauftragen.
(3) Bezugnehmend zu Frage 2, ob die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW oder andere Stellen zum Einsatz und Förderung der App konsultiert wurden und wenn ja, welche Ergebnisse die Konsultierung ergeben hat.
Die Frage bezieht sich insbesondere auf die sowohl Datenschutzrechtlichen Bedenken, dass persönliche Daten bei Dritten (hier: culture4life GmbH) verarbeitet werden und Sicherheitsexperten der ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH im Auftrag des App Herstellers bei einem Penetrationstest mehrere Probleme identifizieren konnten [https://shared-link.bdrive.cloud/shared/e2043bb6-7ec4-4294-8925-a9fbbac0936b#c6821ab3f8c3b645b292cfbe47a19b42cfb20b2757a1a7cb015b156c0641f9c4]
Ebenso hat die Corona Warn-App seit Ende letzten Jahres dasselbe Feature in Entwicklung (siehe Feature Request #70 der Corona WarnApp: https://github.com/corona-warn-app/cwa-wishlist/issues/70) welche zeitnah über Updates verteilt wird und daher die Frage stellt welchen Vorteil Luca gegenüber der Corona Warn App des Bundes bietet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. März 2021
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28. April 2021
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Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt damit aus § 9 BDSG i.v.M. § 22 BDSG Abs 1. Pkt. 1 lit. c ?