Einsatz der Luca-App im Westerwaldkreis

- Seit wann finden die Daten der Luca-App bei Ihnen Verwendung?
- Wie viele Infektionsfälle wurden ab diesem Zeitpunkt bei Ihnen verzeichnet?
- Bei wie vielen Infektionsfällen davon konnten Sie von diesen Daten profitieren? Bei wie vielen Fällen war eine Verfolgung ausschließlich nur über diese Daten möglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Seit wann finden die D…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Luca-App im Westerwaldkreis [#221300]
Datum
29. Mai 2021 14:47
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Seit wann finden die Daten der Luca-App bei Ihnen Verwendung? - Wie viele Infektionsfälle wurden ab diesem Zeitpunkt bei Ihnen verzeichnet? - Bei wie vielen Infektionsfällen davon konnten Sie von diesen Daten profitieren? Bei wie vielen Fällen war eine Verfolgung ausschließlich nur über diese Daten möglich?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221300/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Ihre Mail an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Sie haben eine Email an das Gesundheits…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Mail an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Datum
29. Mai 2021 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sie haben eine Email an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises gesendet. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie von weiteren telefonischen Nachfragen oder Emails zum gleichen Sachverhalt ab. Zu Anfragen, z.B. wie Sie sich als Kontaktperson verhalten sollen oder wie Sie mit einem positiven Testergebnis umgehen, finden Sie umfangreiche Informationen auch auf unserer Homepage www.westerwaldkreis.de oder auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz und des Robert-Koch-Instituts. Wenn Sie als Kontaktperson eingestuft sind oder ein positives Testergebnis haben, erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung für den Arbeitgeber für die Zeit der Absonderung. Sollten Sie bei uns getestet worden sein, erhalten Sie das Testergebnis per Email. Den Befund können Sie auch über die Corona-Warn-App oder im Labor direkt abrufen, den entsprechenden Link dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Bitte bleiben Sie gesund! Ihr Gesundheitsamt Dies ist eine automatisch generierte Mail – bitte nicht auf diese Mail antworten.

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Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in es ist bisher bei unserem Gesundheitsamt in keinem Fall zu einer Abfrage von Daten aus der …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Einsatz der Luca-App im Westerwaldkreis [#221300]
Datum
10. Juni 2021 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in es ist bisher bei unserem Gesundheitsamt in keinem Fall zu einer Abfrage von Daten aus der Luca-App gekommen. Mit freundlichen Grüßen,