Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel

Der Landtag hat im September 2018 die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Die Befugnisse und die möglichen Maßnahmen der Polizei wurden ausgeweitet.

Wie viele Personen in Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2018 und werden gegenwärtig als Gefährder eingestuft ?
Welche der neu eingeführten Maßnahmen wurden seit der Gesetzesänderung angewendet ? (Bitte eine möglichst genaue Aufstellung mit Beginn und Ende der Maßnahme, vermuteter Straftat, der Dienststelle die die Maßnahme angeordnet hat und allen weiteren verfügbaren Informationen zur Einzelmaßnahme.)

Existiert eine Evaluation um die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen bewerten zu können ?
Wenn ja, welche Kriterien enthält sie ? Von wem wird sie durchgeführt ?

In welchem Umfang wurde in diesem Zusammenhang Ausrüstung beschafft bzw. soll ggf. beschafft werden (elektronische Fußfesseln, IT-Gerät zur Überwachung der Träger etc.) ? Werden oder Sollen für diese Aufgaben externe Dienstleister eingesetzt werden ? Wenn ja, welche Kosten sind dafür geplant bzw. beschlossen ?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel [#35678]
Datum
9. Januar 2019 10:46
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landtag hat im September 2018 die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Die Befugnisse und die möglichen Maßnahmen der Polizei wurden ausgeweitet. Wie viele Personen in Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2018 und werden gegenwärtig als Gefährder eingestuft ? Welche der neu eingeführten Maßnahmen wurden seit der Gesetzesänderung angewendet ? (Bitte eine möglichst genaue Aufstellung mit Beginn und Ende der Maßnahme, vermuteter Straftat, der Dienststelle die die Maßnahme angeordnet hat und allen weiteren verfügbaren Informationen zur Einzelmaßnahme.) Existiert eine Evaluation um die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen bewerten zu können ? Wenn ja, welche Kriterien enthält sie ? Von wem wird sie durchgeführt ? In welchem Umfang wurde in diesem Zusammenhang Ausrüstung beschafft bzw. soll ggf. beschafft werden (elektronische Fußfesseln, IT-Gerät zur Überwachung der Träger etc.) ? Werden oder Sollen für diese Aufgaben externe Dienstleister eingesetzt werden ? Wenn ja, welche Kosten sind dafür geplant bzw. beschlossen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthal…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel [#35678]
Datum
12. Februar 2019 12:25
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel“ vom 09.01.2019 (#35678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage wurde grundsätzlich innerhalb des erbetenen Zeitraums er…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel [#35678]
Datum
13. Februar 2019 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage wurde grundsätzlich innerhalb des erbetenen Zeitraums erstellt. Auf Grund eines Büroversehens erfolgt der abschließende Versand der Antwort (vgl. Anlagen) jedoch erst zum jetzigen Zeitpunkt. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen