Einsatz der Maßnahmen Meldeauflagen, Aufenthaltsverbot und Fußfessel
Der Landtag hat im September 2018 die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung beschlossen. Die Befugnisse und die möglichen Maßnahmen der Polizei wurden ausgeweitet.
Wie viele Personen in Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2018 und werden gegenwärtig als Gefährder eingestuft ?
Welche der neu eingeführten Maßnahmen wurden seit der Gesetzesänderung angewendet ? (Bitte eine möglichst genaue Aufstellung mit Beginn und Ende der Maßnahme, vermuteter Straftat, der Dienststelle die die Maßnahme angeordnet hat und allen weiteren verfügbaren Informationen zur Einzelmaßnahme.)
Existiert eine Evaluation um die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen bewerten zu können ?
Wenn ja, welche Kriterien enthält sie ? Von wem wird sie durchgeführt ?
In welchem Umfang wurde in diesem Zusammenhang Ausrüstung beschafft bzw. soll ggf. beschafft werden (elektronische Fußfesseln, IT-Gerät zur Überwachung der Träger etc.) ? Werden oder Sollen für diese Aufgaben externe Dienstleister eingesetzt werden ? Wenn ja, welche Kosten sind dafür geplant bzw. beschlossen ?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum9. Januar 2019
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12. Februar 2019
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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