Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Sämtliche amtlichen Informationen betreffend den Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI).

Aus öffentlichen Berichterstattungen geht hervor, dass die Zentralstelle für Auslandsschulen eine Vereinbarung mit dem Hasso-Plattner-Institut über den Einsatz deren Schulcloud-Angebots geschlossen habe. Von einer verausgabten Summe von 282.00 Euro ist die Rede.

In weiterer Unkenntnis der konkreten Abläufe bitte ich daher wie ausgeführt um sämtliche amtlichen Informationen dieses Vorhaben betreffend sowie Ihre Beratung, meinen Antrag ggf. zu konkretisieren und/oder reduzieren. Nicht nur - aber besonders von Interesse jeweils mit Bitte um Einsicht:
1) Gab es eine Marktanalyse im Vorfeld der Beschaffung?
2) gab es eine Ausschreibung zum Vorhaben der Beschaffung einer derartigen Technologie?
3) Gab es eine Prüfung seitens des zuständigen Datenschutzbeauftragten? Welcher Datenschutzbeauftragte hat geprüft, wann und mit welchem Ergebnis?
4) Auf welcher Grundlage nach DSGVO Artikel 6 wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung hergestellt? (Insbesondere angesichts des Erwägungsgrunds 43, der Einwilligungen gegenüber "public authorities" als nicht freiwillig erkennt:)
5) Gab es eine Prüfung des so genannten "Lernstores"? Durch wen und wann erfolgte diese Prüfung mit welchem Ergebnis? (Dies vor dem Hintergrund, dass der Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg sich in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 ausgesprochen kritisch einlässt und sogar das HPI zur Deaktivierung aufgefordert hat.)
6) Welche Dritten haben im Rahmen der eingesetzten Schulcloudzugriff auf (pseudonymisierte) Nutzer*innendaten? Wer hat diese Dritten wann und auf welcher Grundlage ausgewählt? bestehen Verträge, Kooperationsvereinbarungen oder ähnliches mit diesen Dritten und seitens wessen?

Ich bitte um Einsicht in alle Verträge, Kooperationsvereinbarungen usw. bzgl. des genannten Vorhabens.
Ich bitte um Einsicht in sämtliche Kommunikation Ihrerseits mit dem HPI und/oder Dritten bzgl. dieses Vorhabens.
Ich bitte um Einsicht in jede interne Kommunikation zu diesem Vorhaben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche amtlichen…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054]
Datum
5. Juni 2020 11:54
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche amtlichen Informationen betreffend den Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). Aus öffentlichen Berichterstattungen geht hervor, dass die Zentralstelle für Auslandsschulen eine Vereinbarung mit dem Hasso-Plattner-Institut über den Einsatz deren Schulcloud-Angebots geschlossen habe. Von einer verausgabten Summe von 282.00 Euro ist die Rede. In weiterer Unkenntnis der konkreten Abläufe bitte ich daher wie ausgeführt um sämtliche amtlichen Informationen dieses Vorhaben betreffend sowie Ihre Beratung, meinen Antrag ggf. zu konkretisieren und/oder reduzieren. Nicht nur - aber besonders von Interesse jeweils mit Bitte um Einsicht: 1) Gab es eine Marktanalyse im Vorfeld der Beschaffung? 2) gab es eine Ausschreibung zum Vorhaben der Beschaffung einer derartigen Technologie? 3) Gab es eine Prüfung seitens des zuständigen Datenschutzbeauftragten? Welcher Datenschutzbeauftragte hat geprüft, wann und mit welchem Ergebnis? 4) Auf welcher Grundlage nach DSGVO Artikel 6 wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung hergestellt? (Insbesondere angesichts des Erwägungsgrunds 43, der Einwilligungen gegenüber "public authorities" als nicht freiwillig erkennt:) 5) Gab es eine Prüfung des so genannten "Lernstores"? Durch wen und wann erfolgte diese Prüfung mit welchem Ergebnis? (Dies vor dem Hintergrund, dass der Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg sich in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 ausgesprochen kritisch einlässt und sogar das HPI zur Deaktivierung aufgefordert hat.) 6) Welche Dritten haben im Rahmen der eingesetzten Schulcloudzugriff auf (pseudonymisierte) Nutzer*innendaten? Wer hat diese Dritten wann und auf welcher Grundlage ausgewählt? bestehen Verträge, Kooperationsvereinbarungen oder ähnliches mit diesen Dritten und seitens wessen? Ich bitte um Einsicht in alle Verträge, Kooperationsvereinbarungen usw. bzgl. des genannten Vorhabens. Ich bitte um Einsicht in sämtliche Kommunikation Ihrerseits mit dem HPI und/oder Dritten bzgl. dieses Vorhabens. Ich bitte um Einsicht in jede interne Kommunikation zu diesem Vorhaben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188054 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Betreff: Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag a…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054]
Datum
24. Juni 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Absatz 1 IFG ist am 05.Juni 2020 im Bundesverwaltungsamt eingegangen und wird hier zum Aktenzeichen Z I 5-i-259/20 bearbeitet. Da Ihr IFG-Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG die Daten Dritter im Sinne von § 5 Absatz 1 und 2 sowie § 6 IFG betrifft, muss er für Zwecke der Durchführung einer Beteiligung Dritter von Ihnen begründet werden. Bei Drittbeteiligung gemäß § 8 IFG gilt die Monatsfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage gemäß § 7 Absatz 5 Satz 3 IFG nicht. Weil zudem mehrere Betroffene angehört werden müssen und ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Vorbereitung der beantragten Einsichtnahmen entstehen kann, werden für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang absehbar Gebühren nach Ziffer 3 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 der IFGGebV anfallen. Die Gebühren laut Ziffer 3 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 IFGGebV bewegen sich, je nach Komplexität des Bearbeitungsaufwandes im konkreten Fall, im Rahmen von 15 EUR bis 500 EUR. Angesichts des Umfangs des von Ihnen beantragten Informationszugangs an Unterlagen und der Mehrzahl der zu beteiligenden Dritten schätze ich die Gebührenhöhe vorläufig auf etwa 480,-EUR ein. Eine konkrete Gebührenfestsetzung und eine Aufschlüsselung der Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Angesichts der Komplexität des IFG-Antrags kann derzeit auch keine Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer getroffen werden, da sich Bearbeitungszeiten durch Corona bedingte Umstellungen momentan leider verlängern und zudem auch noch mehrere Stellen zwecks Klärung der Verfügungsbefugnis über die begehrten Informationen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG zu beteiligen sind. Erst nach diesseitiger Klärung der Verfügungsbefugnis über den Zugang zu den jeweils begehrten Informationen kann die von Ihnen angefragte Beratung zur eventuellen Konkretisierung oder Reduzierung des beim Bundesverwaltungsamt gestellten IFG-Antrages erfolgen. Abschließend bitte ich Sie nunmehr um Mitteilung , ob die Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang durchgeführt werden soll und um Übersendung Ihrer Begründung für Ihr Informationszugangsinteresse . Diese Begründung möchte ich den Betroffenen zur Stellungnahme zuleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Beratung zu meiner Anfrage. Hiermit reduziere ich diese auf di…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054]
Datum
24. Juni 2020 16:12
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Beratung zu meiner Anfrage. Hiermit reduziere ich diese auf die Punkte 1) und 2) sowie die dazugehörigen Dokumente. Ich gehe davon aus, dass sich dadurch sowohl der Umfang deutlich reduziert und wir uns damit im Bereich einer kostenfreien Beantwortung bewegen. Zudem kann ich keine Beteiligungsnotwendigkeit Dritter erkennen, bitte aber diesbezüglich um erneute Beratung, falls dies aufgrund mir nicht vorliegender Informationen nicht zutreffend sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188054/

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Bundesverwaltungsamt
Mein Zeichen: Z I 5-i-259/20 Ihr Zeichen: Anfragenr: 188054 Betreff: Einsatz der Schulcloud des Hasso-Pl…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Betreff: [EXTERN]AW: [EXTERN]Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054]
Datum
28. September 2020 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: Z I 5-i-259/20 Ihr Zeichen: Anfragenr: 188054 Betreff: Einsatz der Schulcloud des Hasso-Plattner-Instituts [#188054] Bezug: Ihre Antragspräzisierung vom 24.Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in seit 2016 fördert das Bundesbildungsministerium das Forschungsprojekt „Schul-Cloud“ am Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam. Die HPI Schul-Cloud ist 2016 als Pilotprojekt gemeinsam mit MINT-EC, dem nationalen Excellence-Schulnetzwerk von 325 Schulen bundesweit, gestartet und wurde als Antwort auf die Coronapandemie 2020 für alle Schulen deutschlandweit geöffnet. Die Deutsche Internationale Schule in Washington D.C., die Deutsche Abteilung der Istanbul Lisesi und die Deutsche Schule Quito haben im Rahmen des (inter-) nationalen Excellence-Netzwerks MINT-EC bereits seit 2019 Zugang zur HPI Schul-Cloud. Daher hat die ZfA die Schulcloudnutzung innerhalb des Netzwerkes der DAS im April 2020 als aus Projektmitteln des Auswärtigen Amtes gefördertes Kooperationsprojekt mit dem HPI im Anschluss an die "Rahmenvereinbarung Schulcloud Inland-BMBF" ausgeweitet. Das Förderprojekt heißt " Vorbereitung und Pilotierung der HPI-Schul-Cloud International (01.04.2020-31.07.2022) und wird unter dem Aktenzeichen ZfA 7.5/11/1 bearbeitet. Anders als von Ihnen vermutet, handelt es sich also um keine Auftragserteilung gemäß Vergaberecht nach vorheriger Markterkundung und Ausschreibung sondern um eine Zuwendung gemäß § 44 BHO. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen