Einsatz der Software SORMAS

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Medienberichten der Wirtschaftswoche zum Einsatz der Software SORMAS (siehe hier: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/digitales-system-sormas-die-gesundheitsaemter-lassen-sich-zeit-das-kanzleramt-schaeumt/26891498.html) habe ich folgende Fragen an Sie:

1) Nutzt das Gesundheitsamt der Stadt Bonn die Software SORMAS/ ist es bereits an das digitale System SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“) angeschlossen ?

2) Wie viele Corona-Daten werden aktuell noch per Fax übermittelt (hier reicht eine grobe Schätzung)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Medienberichten der Wirtschaft…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz der Software SORMAS [#211644]
Datum
8. Februar 2021 10:34
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in Nach Medienberichten der Wirtschaftswoche zum Einsatz der Software SORMAS (siehe hier: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/digitales-system-sormas-die-gesundheitsaemter-lassen-sich-zeit-das-kanzleramt-schaeumt/26891498.html) habe ich folgende Fragen an Sie: 1) Nutzt das Gesundheitsamt der Stadt Bonn die Software SORMAS/ ist es bereits an das digitale System SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“) angeschlossen ? 2) Wie viele Corona-Daten werden aktuell noch per Fax übermittelt (hier reicht eine grobe Schätzung) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o.a. Anfrage vom 08.02.2021, welche mir vom Gesundheitsamt …
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Einsatz der Software SORMAS [#211644]
Datum
9. Februar 2021 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,8 KB
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6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre o.a. Anfrage vom 08.02.2021, welche mir vom Gesundheitsamt zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Der Zugang zu den von Ihnen erfragten Informationen beruht auf dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Ich beantworte die Fragen nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wie folgt: Nutzt das Gesundheitsamt der Stadt Bonn die Software SORMAS/ ist es bereits an das digitale System SORMAS ("Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System") angeschlossen ? - Die Bundesstadt Bonn wird SORMAS zum 01.03.2021 in Betrieb nehmen. Wie viele Corona-Daten werden aktuell noch per Fax übermittelt (hier reicht eine grobe Schätzung) - Die Bundesstadt Bonn ist an das System DEMIS angeschlossen und enthält die überwiegende Zahl der Befunde der Abstrich Untersuchungen auf elektronischem Wege. Da noch nicht alle Labore an DEMIS angeschlossen sind, gehen vereinzelte Meldungen noch per Fax ein. Dies betrifft auch Verdachtsmeldungen aus Arztpraxen. Insgesamt liegt der grob geschätzte Anteil der Fax-Eingänge aktuell nur noch bei 10% der erhaltenen Corona-Daten. Für die Erteilung dieser Auskunft entstehen Ihnen keine Gebühren. Mit freundlichen Grüßen