Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öffentlichen Verwaltung

Werden aktuell (16.01.20) Computer in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bonn benutzt, auf denen das Betriebssystem Windows 7 installiert ist? Wenn ja, wie viele Computer in welchen Ämtern sind davon betroffen und für wann ist für diese Computer der Umstieg auf Windows 10 oder ein anderes Betriebssystem geplant?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öffentlichen Verwaltung [#174317]
Datum
16. Januar 2020 11:29
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden aktuell (16.01.20) Computer in der öffentlichen Verwaltung der Stadt Bonn benutzt, auf denen das Betriebssystem Windows 7 installiert ist? Wenn ja, wie viele Computer in welchen Ämtern sind davon betroffen und für wann ist für diese Computer der Umstieg auf Windows 10 oder ein anderes Betriebssystem geplant?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174317 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öff…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öffentlichen Verwaltung [#174317]
Datum
23. Februar 2020 13:16
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öffentlichen Verwaltung“ vom 16.01.2020 (#174317) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174317
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre Anfrage vom 16.01.2020 nach dem IFG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zum Ei…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.01.2020 nach dem IFG NRW
Datum
27. Februar 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 in der öffentlichen Verwaltung vom 16.01.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), die mir zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Leider kam es hierbei intern zu Verzögerungen, sodass Sie erst jetzt diese Eingangsbestätigung erhalten. Ich entschuldige mich für die verspätete Rückmeldung und die damit verbundene verlängerte Verfahrensdauer. Sobald ich eine Rückmeldung vom zuständigen Fachamt erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Richtigerweise kann nach § 2 VerwGebO IFG NRW von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Die angekündigte Veröffentlichung der Informationen durch Sie als Antragsteller fällt jedoch nicht unter diesen Tatbestand. Da Sie mich gebeten haben, ggf. vorab die voraussichtliche Höhe dieser Gebühren mitzuteilen, werde ich zunächst mit dem zuständigen Fachamt Kontakt aufnehmen und den voraussichtlichen Aufwand erfragen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich der Aufwand leider nicht immer im Vorhinein prognostizieren lässt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bonn
Ihr Antrag vom 16.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Besc…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihr Antrag vom 16.01.2020
Datum
25. März 2020 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in in o.a. Angelegenheit übersende ich Ihnen anliegenden Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen