Einsatz des Betriebssystems Windows 7

1. Die Höhe der Gebühren, die das Universitätsklinikum Münster zahlt, damit Geräte mit Windows 7, Windows Server 2008 oder älteren Windows-Versionen mit Updates versorgt werden können, sofern möglich aufgeschlüsselt nach Betriebssystem.
2. Die Anzahl der betroffenen Geräte.
3. Der Zeitpunkt, zu dem die Migration auf andere Betriebssysteme voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
4. Die Bezeichnung und Version der Betriebssysteme, mit denen diese Rechner bzw. Server zukünftig betrieben werden sollen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Universitätsklinikum Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
2. April 2021 11:20
An
Universitätsklinikum Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Höhe der Gebühren, die das Universitätsklinikum Münster zahlt, damit Geräte mit Windows 7, Windows Server 2008 oder älteren Windows-Versionen mit Updates versorgt werden können, sofern möglich aufgeschlüsselt nach Betriebssystem. 2. Die Anzahl der betroffenen Geräte. 3. Der Zeitpunkt, zu dem die Migration auf andere Betriebssysteme voraussichtlich abgeschlossen sein wird. 4. Die Bezeichnung und Version der Betriebssysteme, mit denen diese Rechner bzw. Server zukünftig betrieben werden sollen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsklinikum Münster
Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir werden Ihre A…
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
Ihre Anfrage an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
2. April 2021 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten bzw. beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Universitätsklinikum Münster
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre eMail, die in dieser Woche an mich weitergeleitet wurde. Wären Sie b…
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
9. April 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre eMail, die in dieser Woche an mich weitergeleitet wurde. Wären Sie bitte so freundlich und würden mir mitteilen, ob Sie Ihre Anfrage im Namen/Auftrag des gemeinnützigen Open Knowledge Foundation e.V. stellen oder als natürliche (Privat-)Person? Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich stelle diese Anfrage als natürliche Person im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Mi…
An Universitätsklinikum Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
9. April 2021 14:08
An
Universitätsklinikum Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stelle diese Anfrage als natürliche Person im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
Universitätsklinikum Münster
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wären Sie so freundlich und würden mir eine Kopie/ einen Sc…
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
12. April 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wären Sie so freundlich und würden mir eine Kopie/ einen Scan Ihres Personalausweise (oder vergleichbaren Dokumentes) zum Nachweis Ihrer Daten übersenden. Vielen Dank. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das ist leider nicht möglich, da weder das IFG NRW eine solche Legitimation vorsieh…
An Universitätsklinikum Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
13. April 2021 12:30
An
Universitätsklinikum Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das ist leider nicht möglich, da weder das IFG NRW eine solche Legitimation vorsieht, noch die Übersendung einer vollständigen Kopie des Personalausweises mit der DSGVO vereinbar ist. Sollte sich im weiteren Verlauf der Bearbeitung zeigen, dass eine Ladungsfähige Anschrift rechtlich benötigt wird, werde ich diese selbstverständlich zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz des Betriebssystems Windows 7“ [#217225]
Datum
24. April 2021 20:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/217225/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die öffentliche Stelle zur Bearbeitung die Übersendung eines Nachweises meiner Identität in Form eines eingescannten Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis) fordert. Dies ist m. E. nicht rechtskonform, da das IFG NRW eine solche Legitimation nicht vorsieht. Zudem übersteigt ein vollständig eingescanntes Ausweisdokument das rechtlich zulässige Maß im Sinne der DSGVO. Auch wurde ich durch die öffentliche Stelle im Rahmen ihrer Antwort nicht ausreichend über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, insb. einer Speicherung des eingescannten Personalausweises, aufgeklärt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 217225.pdf Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Einsatz des Betriebssystems Windows 7“ [#217225]
Datum
26. April 2021 07:11
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Universitätsklinikum Münster
Sehr Antragsteller/in der von Ihnen geltend gemachte Anspruch wurde geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, d…
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
AW: Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
30. April 2021 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der von Ihnen geltend gemachte Anspruch wurde geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir unter Hinweis auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in den erbetenen Informationen den geltend gemachten Anspruch zurückweisen. Ihr Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, da durch die Übermittlung der Information Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden würden, durch die ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Es besteht auch kein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu dieser Information, das einen nur geringen wirtschaftlichen Schaden im Rahmen einer Abwägung übersteigen würde. Die Veröffentlichung der von Ihnen erbetenen Informationen im Internet würde zu einer groben Gefährdung der Informationssicherheit am UKM führen und damit einhergehend ein hohes Risiko für den ordnungsgemäßen IT-Betrieb des Klinikums darstellen, der einen großen monetären Schaden im Falle der Realisierung nach sich ziehen würde. Abschließend möchte ich Sie noch auf Ihr Recht nach § 13 Abs. 2 IFG NRW hinweisen. Danach haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit Freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Unive…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7
Datum
7. Mai 2021 12:04
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 Sehr [geschwärzt], inzwischen hat Ihnen die informationspflichtige Stelle inhaltlich geantwortet. Sollten Sie bezüglich des Aspektes, dass die öffentliche Stelle im Rahmen ihrer Antwort nicht ausreichend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hat, dies weiter verfolgen, so empfehle ich Ihnen, sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten zu wenden ([geschwärzt]<[geschwärzt]>). Bezüglich der Ablehnung des Informationszugangs wäre hier sicherlich eine weitergehende Begründung erforderlich. Daher würde ich Sie bitten, sich mit entsprechenden Argumenten direkt an das Universitätsklinikum Münster zu wenden oder mir Ihre Sichtweise hierzu mitzuteilen. Ich werde dann prüfen, ob ich den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle aufgreifen kann. Bei Rückfragen können Sie mich gerne zurückrufe. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 30.04.2021 und die Darstellung Ihrer Sichtwei…
An Universitätsklinikum Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
24. Mai 2021 19:40
An
Universitätsklinikum Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 30.04.2021 und die Darstellung Ihrer Sichtweise. Dieser stimme ich jedoch nicht zu. Zunächst einmal ist unstrittig, dass in Ihrem Hause das Betriebssystem „Windows 7“ in Betrieb ist. Dies ist durch für dieses Betriebssystem typische Grafiken auf öffentlich einsehbaren Bildschirmen ersichtlich. Auch war eine Abbildung eines solchen Bildschirmes teil einer öffentlich erreichbaren Fernsehübertragung [1], sodass diese Informationen keineswegs einer Geheimhaltung unterliegen können, da diese ohnehin öffentlich sind. In Ihrer Antwort führen Sie an, dass eine Veröffentlichung „zu einer groben Gefährdung der Informationssicherheit am UKM führen“ würde und „auch kein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit am Zugang zu dieser Information“ bestehe. Dem widerspreche ich, denn als gesundheitliche Einrichtung gilt für das UKM nach § 6 BSI-KritisV ein erhöhter Schutzbedarf für die eingesetzte Infrastruktur. Das o. a. Betriebssystem wird von dessen Hersteller seit dem 14.01.2020 regulär nicht weiter unterstützt und erhält somit keine weiteren Aktualisierungen im Fall von Sicherheitslücken. Ein Interesse der Allgemeinheit an den Informationen überwiegt daher, um die Sicherheit der (eigenen) personenbezogenen Daten auf den Systemen des UKM abschätzen zu können. Ein wirtschaftlicher Schaden durch Offenlegung der Daten erschließt sich mir aus den von Ihnen angegeben Gründen nicht und bitte Sie diese daher weiter zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1]https://youtu.be/n7XIeBG5t7w?t=1077 bei Zeitstempel 17:57 Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
Universitätsklinikum Münster
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2021 19:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Universitätsklinikum Münster
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 24.05.2021. Ihr Antrag auf Informationszugang wird weiterhin a…
Von
Universitätsklinikum Münster
Betreff
AW: 209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
27. Mai 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 24.05.2021. Ihr Antrag auf Informationszugang wird weiterhin abgelehnt. Wie bereits in meiner Mail vom 30.04.2021 ausgeführt, bleibt Ihnen unbenommen, an die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit heranzutreten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Az. 209.2.3.11-3755/21 Sehr << Anrede >> in Bezug auf Ihre Antwort vom 07.05.2021 habe ich mich erne…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
4. Juni 2021 22:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 209.2.3.11-3755/21 Sehr << Anrede >> in Bezug auf Ihre Antwort vom 07.05.2021 habe ich mich erneut an das Universitätsklinikum Münster gewandt, dieses lehnt mein Informationsbegehren jedoch weiterhin ab. Ich bin der Meinung, dass ein Informationsbegehren der Öffentlichkeit in diesem Fall überwiegt, da die öffentliche Stelle als Klinikum einem erhöhten Schutzbedarf nach § 6 BSI-KritisV unterliegt, jedoch offensichtlich ein veraltetes Betriebssystem einsetzt. Weiterhin begründet die öffentliche Stelle ihre Ablehnung mit für mich nicht nachvollziehbaren „Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, ohne diese, auch nach ausdrücklicher Bitte, näher zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
<< Anfragesteller:in >>
Az. 209.2.3.11-3755/21 Sehr << Anrede >> auf meine erneute Bitte um Vermittlung vom 04.06.2021 in de…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 [#217225]
Datum
5. September 2021 22:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 209.2.3.11-3755/21 Sehr << Anrede >> auf meine erneute Bitte um Vermittlung vom 04.06.2021 in dem oben angegebenen Verfahren habe ich bislang keine Rückantwort erhalten. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie das entsprechende Schreiben erreicht hat und ggf. einen Status der Vermittlung zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217225/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Unive…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7
Datum
8. Oktober 2021 10:56
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 Ihre E-Mail vom 05.09.2021 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Universitätsklinikum Münster mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Unive…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.11-3755/21 Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7
Datum
6. Dezember 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 Sehr Antragsteller/in ich habe am 08.11.2021 dem Universitätsklinikum u.a. erläutert, dass die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW ausreichend begründen werden muss. Sollte ich zeitnah keine Antwort erhalten, werde ich noch einmal daran erinnern. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Uni…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-3755/21 Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 #217225
Datum
23. Dezember 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-3755/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 Sehr [geschwärzt], leider verbleibt das Universitätsklinikum Münster bei seiner Auffassung. Ich kann Ihnen daher vorliegend nicht weiterhelfen. Ihnen bliebe daher nur die Möglichkeit einen schriftlichen Bescheid zu erwirken. Hierzu ist dann allerdings die Angabe Ihrer Anschrift erforderlich. [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Az.: 209.2.3.1.11-3755/21 Sehr [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre Vermittlung. Da ich mir von einer Klage …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-3755/21 Antrag an das Universitätsklinikum Münster zum Einsatz des Betriebssystems Windows 7 #217225 [#217225]
Datum
1. Januar 2022 00:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Az.: 209.2.3.1.11-3755/21 Sehr [geschwärzt], ich bedanke mich für Ihre Vermittlung. Da ich mir von einer Klage in diesem Falle keinen Erfolg verspreche, werde ich die Anfrage einstellen. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 217225 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]