Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einem schweren Busunfall auf der portogiesischen Insel Madeira am 17. April 2019 bat das Auswärtige Amt die Bundeswehr nach § 35 Abs. 1 GG um Amtshilfe bei der Rückführung der verletzten Bundesbürger. Der am 20. April 2019 durchgeführte Rückflug kostete 156 000 EUR und wurde seitens der Bundeswehr nicht an die Patienten weiterberechnet.

Erfolgte durch das Auswärtige Amt eine Berechnung der Einsatzkosten gegenüber den Patienten?

Wenn ja:
Anteilig für jeden Patienten in gleicher Höhe?

Wenn nein:
Warum erfolgte keine Berechnung, sondern die Zahlung aus Steuergeldern?
Aus welcher Gesetzesgrundlage ergibt sich ggf. die Übernahme durch den Steuerzahler? In den meisten Fällen dürften die Patienten eine Auslandskrankenversicherung haben, die ggf. für die Kosten aufkommt, sodass nicht der Steuerzahler mit diesen Kosten belastet wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Krause
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nach einem schweren Busunfall auf der portogies…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 2019 [#151681]
Datum
19. Juni 2019 18:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nach einem schweren Busunfall auf der portogiesischen Insel Madeira am 17. April 2019 bat das Auswärtige Amt die Bundeswehr nach § 35 Abs. 1 GG um Amtshilfe bei der Rückführung der verletzten Bundesbürger. Der am 20. April 2019 durchgeführte Rückflug kostete 156 000 EUR und wurde seitens der Bundeswehr nicht an die Patienten weiterberechnet. Erfolgte durch das Auswärtige Amt eine Berechnung der Einsatzkosten gegenüber den Patienten? Wenn ja: Anteilig für jeden Patienten in gleicher Höhe? Wenn nein: Warum erfolgte keine Berechnung, sondern die Zahlung aus Steuergeldern? Aus welcher Gesetzesgrundlage ergibt sich ggf. die Übernahme durch den Steuerzahler? In den meisten Fällen dürften die Patienten eine Auslandskrankenversicherung haben, die ggf. für die Kosten aufkommt, sodass nicht der Steuerzahler mit diesen Kosten belastet wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10057616] Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 20 [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehr…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10057616] Einsatz des MedEvac Airbusses am 20. April 20 [...]
Datum
1. Juli 2019 18:46
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Die Rückführung der verletzten deutschen Staatsangehörigen von Madeira und die Nichtberechnung war eine Einzelfallentscheidung des Krisenstabs der Bundesregierung. Mit freundlichen Grüßen