Einsatz des Roboters "Spot" im öffentlichen Raum

Anfrage an: Stadt Mannheim

laut [1] setzte die Firma Ciborius einen Roboter Modell "Spot" (nachfolgend: Roboter oder Maschine) der Firma Boston Dynamics in der Mannheimer Innenstadt (öffentlicher Raum) ein.

Dieser Roboter kann, je nach Programmierung, ferngesteuert und auch teilautonom betrieben werden. Die Bedienung des Roboters erfolgt drahtlos durch ein Tablet. Der Roboter besitzt mehrere Kameras, die ständig aktiv sind. Es befindet sich kein Not-Aus-Schalter an der Maschine oder am Bedientablett, was laut EN 13850 Vorschrift wäre.

1. Wurde der Einsatz durch die Stadt Mannheim genehmigt? Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Genehmigung.

Durch den ferngesteuerten bzw teilautonomen Betrieb kann es zu Unfällen kommen (Quetschgefahr oder auch Verlust durch Gliedmaßen), insbesondere wenn der Maschinenführer handlungsunfähig ist beziehungsweise fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Weiterhin besteht die Gefahr des Verlustes von Gliedmaßen, wenn die Funkverbindung zur Maschine durch zu hohe Entfernung oder durch Störquellen abreist und die Maschine dadurch in einen "Sitzmodus" übergeht ("The robot automatically throttles data transmission when bandwidth drops below 5Mbps. It is possible to lose connection with the robot’s emergency stop function under these conditions, which will cause the robot to immediately stop, sit, and shut down its motors." (Quelle: [2]).

2. Bitte teilen Sie mir mit, ob der Einsatz einer solchen Maschine im öffentlichen Raum grundsätzlich genehmigungsfrei geschehen kann, unter Angabe der entsprechenden rechtlichen Vorgaben - insbesondere auch die der StVO, da hier der Roboter als Verkehrsteilnehmer fungiert.

An der Frontseite der Maschine ("Gesicht") sind Kameras eingebaut, die ohne weiteren Aufwand es auch ermöglichen, Videoaufnahmen zu erstellen und zu speichern. Es ist für Betroffene nicht Nachvollziehbar, ob Videoaufnahmen von Ihnen gemacht wurden, da keine Identifizierung des Eigentümers der Maschine möglich ist und auch nicht, ob gerade gefilmt wird oder nicht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).

3. Bitte teilen Sie mir mit, ob hier die Datenschutzkonformität nach DSGVO gegeben ist.
4. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, ob und wie der Betreiber der Maschine verpflichtet ist, sicherzustellen, daß keine unberechtigten Videoaufnahmen im öffentlichen Bereich gespeichert und verarbeitet werden.

[1] https://www.mannheim24.de/mannheim/mannheim-robo-dog-tiktok-video-spot-ciborius-corona-roboter-hund-90259371.html

[2] https://www.bostondynamics.com/sites/default/files/inline-files/spot-system-administration.pdf

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  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Felicia Hummel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut [1] setzt…
An Stadt Mannheim Details
Von
Felicia Hummel
Betreff
Einsatz des Roboters "Spot" im öffentlichen Raum [#218059]
Datum
12. April 2021 00:31
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut [1] setzte die Firma Ciborius einen Roboter Modell "Spot" (nachfolgend: Roboter oder Maschine) der Firma Boston Dynamics in der Mannheimer Innenstadt (öffentlicher Raum) ein. Dieser Roboter kann, je nach Programmierung, ferngesteuert und auch teilautonom betrieben werden. Die Bedienung des Roboters erfolgt drahtlos durch ein Tablet. Der Roboter besitzt mehrere Kameras, die ständig aktiv sind. Es befindet sich kein Not-Aus-Schalter an der Maschine oder am Bedientablett, was laut EN 13850 Vorschrift wäre. 1. Wurde der Einsatz durch die Stadt Mannheim genehmigt? Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Genehmigung. Durch den ferngesteuerten bzw teilautonomen Betrieb kann es zu Unfällen kommen (Quetschgefahr oder auch Verlust durch Gliedmaßen), insbesondere wenn der Maschinenführer handlungsunfähig ist beziehungsweise fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Weiterhin besteht die Gefahr des Verlustes von Gliedmaßen, wenn die Funkverbindung zur Maschine durch zu hohe Entfernung oder durch Störquellen abreist und die Maschine dadurch in einen "Sitzmodus" übergeht ("The robot automatically throttles data transmission when bandwidth drops below 5Mbps. It is possible to lose connection with the robot’s emergency stop function under these conditions, which will cause the robot to immediately stop, sit, and shut down its motors." (Quelle: [2]). 2. Bitte teilen Sie mir mit, ob der Einsatz einer solchen Maschine im öffentlichen Raum grundsätzlich genehmigungsfrei geschehen kann, unter Angabe der entsprechenden rechtlichen Vorgaben - insbesondere auch die der StVO, da hier der Roboter als Verkehrsteilnehmer fungiert. An der Frontseite der Maschine ("Gesicht") sind Kameras eingebaut, die ohne weiteren Aufwand es auch ermöglichen, Videoaufnahmen zu erstellen und zu speichern. Es ist für Betroffene nicht Nachvollziehbar, ob Videoaufnahmen von Ihnen gemacht wurden, da keine Identifizierung des Eigentümers der Maschine möglich ist und auch nicht, ob gerade gefilmt wird oder nicht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). 3. Bitte teilen Sie mir mit, ob hier die Datenschutzkonformität nach DSGVO gegeben ist. 4. Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, ob und wie der Betreiber der Maschine verpflichtet ist, sicherzustellen, daß keine unberechtigten Videoaufnahmen im öffentlichen Bereich gespeichert und verarbeitet werden. [1] https://www.mannheim24.de/mannheim/mannheim-robo-dog-tiktok-video-spot-ciborius-corona-roboter-hund-90259371.html [2] https://www.bostondynamics.com/sites/default/files/inline-files/spot-system-administration.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felicia Hummel Anfragenr: 218059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218059/ Postanschrift Felicia Hummel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felicia Hummel
Felicia Hummel
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des Roboters "Spot" im öffent…
An Stadt Mannheim Details
Von
Felicia Hummel
Betreff
AW: Einsatz des Roboters "Spot" im öffentlichen Raum [#218059]
Datum
15. Mai 2021 10:51
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz des Roboters "Spot" im öffentlichen Raum“ vom 12.04.2021 (#218059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felicia Hummel Anfragenr: 218059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218059/ Postanschrift Felicia Hummel << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim
Sehr geehrte Frau Hummel, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu mit: Der Fachbereich Sicherhei…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Einsatz des Roboters "Spot" im öffentlichen Raum [#218059]
Datum
18. Mai 2021 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hummel, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile Ihnen hierzu mit: Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat den Einsatz des Roboters "Spot" nicht genehmigt und auch keine Kenntnis von diesem Vorgang. Freundliche Grüße