Einsatz "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019 - Verletzte Beamte
- Anfrage an:
- Polizeipräsidium Aachen
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
- Anzahl der verletzten Polizisten/Polizistinnen
- Art der Verletzungen (ggf. Ursachen, Fremdeinwirkungen?)im Rahmen der Einsätze zu den Protesten von "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019.
Korrespondenz
-
Frist – 26.07.2019
- 24. Jun 2019
- 30. Jun
- 07. Jul
- 13. Jul
- 26. Jul 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Einsatz "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019 - Verletzte Beamte [#152351]
- Datum
- 24. Juni 2019 16:55
- An
- Polizeipräsidium Aachen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der verletzten Polizisten/Polizistinnen
- Art der Verletzungen (ggf. Ursachen, Fremdeinwirkungen?)
im Rahmen der Einsätze zu den Protesten von "Ende Gelände" am 22. und 23. Juni 2019.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Polizeipräsidium Aachen
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019
- Datum
- 10. Juli 2019 11:04
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Polizeipräsidium Aachen [Polizei_Aachen_klein]
Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte
29.05.09 - 107/2019
POK'in Nicole Gerlitz Aachen, 10.09.2019
Sehr geehrteAntragsteller/in
in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anfragen nach dem Informations- und Freiheitsgesetz NRW vom 24.06.2019. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Freundliche Grüße,

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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 24.06.2019 [#152351]
- Datum
- 10. Juli 2019 13:42
- An
- Polizeipräsidium Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen herzlichen Dank für die schnelle und präzise Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 152351
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…