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Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018

Anfrage an: Stadt Pinneberg

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinn...).

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Pinneberg über den Einsatz informiert?
2. Welche Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert?
3. Welche Kosten sind seitens der Feuerwehr bei diesem Einsatz entstanden?
4. Wer trägt diese Kosten?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2018
  • Frist
    18. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneb…
An Stadt Pinneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27145]
Datum
19. März 2018 11:03
An
Stadt Pinneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 17. März 2018 gegen 19:45 Uhr kam es in Pinneberg zu einem Polizeieinsatz mit einer sog. Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung. Daraufhin wurde ein Großaufgebot an Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zur Einsatzstelle alarmiert / in Bereitstellung versetzt. Aus der Tagespresse geht ein recht trivialer Grund für diesen Einsatz hervor (Vgl. https://www.abendblatt.de/region/pinn...). Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Pinneberg über den Einsatz informiert? 2. Welche Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert? 3. Welche Kosten sind seitens der Feuerwehr bei diesem Einsatz entstanden? 4. Wer trägt diese Kosten? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Pinneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrer Anfrage zum Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018. …
Von
Stadt Pinneberg
Betreff
Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018 [#27145]8 [#27145]/ Ihre Anfrage
Datum
23. März 2018 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrer Anfrage zum Einsatz mit USBV in Pinneberg am 17. März 2018. - Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stadt Pinneberg über den Einsatz informiert? Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pinneberg wurden um 19:48 alarmiert. - Welche Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wurden daraufhin zur Einsatzstelle alarmiert? Die FF Pinneberg war mit drei Personen im direkten Einsatz, mit 16 Personen im Bereitschaftsraum und einem Einsatzfahrzeug beteiligt. Die Anzahl des eingesetzten Personal und Fahrzeuge des Rettungsdienstes können von hier nicht beziffert werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die RKISH, Rungholtstraße 9,D-25746 Heide - Welche Kosten sind seitens der Feuerwehr bei diesem Einsatz entstanden? Die Personalkosten betragen 1.352,04 €, Fahrzeugkosten sind in Höhe von 41,04 € entstanden. Die Kosten des Rettungsdienstes können von hier aus nicht beziffert werden. Hierzu wenden sie sich bitte an die RKISH, Rungholtstraße 9,D-25746 Heide - Wer trägt diese Kosten? Sachverhalte, bei denen eine Kostenpflicht entsteht, werden dem Verursacher nach geltendem Kosten­recht auferlegt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.