Einsatz MoGeFA

Im Bundeswehrjpournal war folgendes zu lesen:
". Das Unternehmen Plath GmbH lieferte der Bundeswehr im Oktober vergangenen Jahres ein neues Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungssystem (MoGeFA) zur Ermittlung vollständiger Funk-Lagebilder in einsatzrelevanten Frequenzbereichen.[...]"
Weiterhin stand dort, dass ein Einsatz nur in Krisengebieten vorgesehen ist.

Wo fanden die Einsätze von ähnlichen Geräten z.B. Vorgänger dieser Einheit, in Deutschland statt?

Mir ist bewusst, dass es hier teilweise Überschneidungen mit der BPol gibt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2014
  • Frist
    15. März 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bundeswehrjpo…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz MoGeFA [#5701]
Datum
11. Februar 2014 20:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bundeswehrjpournal war folgendes zu lesen: ". Das Unternehmen Plath GmbH lieferte der Bundeswehr im Oktober vergangenen Jahres ein neues Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungssystem (MoGeFA) zur Ermittlung vollständiger Funk-Lagebilder in einsatzrelevanten Frequenzbereichen.[...]" Weiterhin stand dort, dass ein Einsatz nur in Krisengebieten vorgesehen ist. Wo fanden die Einsätze von ähnlichen Geräten z.B. Vorgänger dieser Einheit, in Deutschland statt? Mir ist bewusst, dass es hier teilweise Überschneidungen mit der BPol gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe die Anfrage zurück, da die Fragestellung im Bundestag beantwortet wurde.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz MoGeFA [#5701]
Datum
20. Februar 2014 06:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe die Anfrage zurück, da die Fragestellung im Bundestag beantwortet wurde. [1] http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=3143666&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search ... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
IFG Text, damit ich dies hier schließen kann
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
30. Juni 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Text, damit ich dies hier schließen kann