Einsatz privater SIcherheitsdienst zum 01. Mai 2021

die Ruhrnachrichten berichten (Quelle: https://www.ruhrnachrichten.de/werne/corona-verstoesse-am-1-mai-in-werne-sicherheitsdienst-stellt-personalien-fest-1629550.html), dass in der Stadt Werne am 01. Mai ein Sicherheitsdienst zum Einsatz kam - Zitat - "Denn am Samstagabend trafen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes tatsächlich mehrere Jugendliche an, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen hatten. Allerdings deutlich vor Beginn der Ausgangssperre, wie Gründken betonte. [...]
Man habe zunächst die Personalien der Jugendlichen aufgenommen. Als nächstes werden sie zum Ordnungsamt geladen und müssen dort vorsprechen."

Bitte übersenden Sie das entsprechende Rechtsgutachten, in dem Sie festgestellt haben, dass ein privater Sicherheitsdienst die Legitimität besitzt (oder eine sonstige Rechtseinschätzung), Personalien von Bürgern aufzunehmen (hoheitliche Rechte), die dazugehörige Datenverarbeitungsmeldung inkl. sämtlicher DSGVO-Dokumente, die ein privatwirtschaftliches Unternehmen für die Verarbeitung solcher Daten vorweisen muss sowie die Dienstanweisung für die hier genannte Tätigkeit des Sicherheitsdienstes.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
Florian Horn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Florian Horn
Betreff
Einsatz privater SIcherheitsdienst zum 01. Mai 2021 [#221669]
Datum
1. Juni 2021 16:32
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Ruhrnachrichten berichten (Quelle: https://www.ruhrnachrichten.de/werne/corona-verstoesse-am-1-mai-in-werne-sicherheitsdienst-stellt-personalien-fest-1629550.html), dass in der Stadt Werne am 01. Mai ein Sicherheitsdienst zum Einsatz kam - Zitat - "Denn am Samstagabend trafen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes tatsächlich mehrere Jugendliche an, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen hatten. Allerdings deutlich vor Beginn der Ausgangssperre, wie Gründken betonte. [...] Man habe zunächst die Personalien der Jugendlichen aufgenommen. Als nächstes werden sie zum Ordnungsamt geladen und müssen dort vorsprechen." Bitte übersenden Sie das entsprechende Rechtsgutachten, in dem Sie festgestellt haben, dass ein privater Sicherheitsdienst die Legitimität besitzt (oder eine sonstige Rechtseinschätzung), Personalien von Bürgern aufzunehmen (hoheitliche Rechte), die dazugehörige Datenverarbeitungsmeldung inkl. sämtlicher DSGVO-Dokumente, die ein privatwirtschaftliches Unternehmen für die Verarbeitung solcher Daten vorweisen muss sowie die Dienstanweisung für die hier genannte Tätigkeit des Sicherheitsdienstes. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 221669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221669/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn
Florian Horn
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz privater SIcherheitsdienst zum 01. Mai …
An Kommunalverwaltung Werne Details
Von
Florian Horn
Betreff
AW: Einsatz privater SIcherheitsdienst zum 01. Mai 2021 [#221669]
Datum
4. Juli 2021 10:54
An
Kommunalverwaltung Werne
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz privater SIcherheitsdienst zum 01. Mai 2021“ vom 01.06.2021 (#221669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 221669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221669/

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Kommunalverwaltung Werne
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Horn, auch in Werne (kreisangehörige Gemeind…
Von
Kommunalverwaltung Werne
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
5. Juli 2021 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Horn, auch in Werne (kreisangehörige Gemeinde Kreis Unna) ist grundsätzlich das Ordnungsamt für die Umsetzung/Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen aktuellen Coronaregeln zuständig. Daneben gibt es Unterstützung seitens der Polizei (Amts- und Vollzugshilfe) und eines privaten Sicherheitsdienstes. In Plänen werden die Bestreifungen/Kontrollen für jeden Tag einschließlich Feiertage und Wochenende gemeinsam besprochen und festgelegt. Damit werden umfangreiche Zeiträume abgedeckt (tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden), Präsenz in der gesamten Innenstadt gewährleistet und bei besonderen Situationen (neue Regeln, zu erwartendes hohes Aufkommen von BürgerInnen vor Ort, z.B. Ostern, Pfingsten, am 01. Mai, am "Vatertag", Ferienzeiten usw. usw.) gibt es auch zahlreiche gemeinsame zusätzliche Streifen Ordnungsamt, Polizei, Sicherheitsdienst. Dem privaten Sicherheitsdienst sind durch die Stadt Werne keine Kernaufgaben im Rahmen der ordnungsbehördlichen Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zur Eindämmung der Neuinfizierungen mit dem Coronavirus und die Sanktionierung von Verstößen übergeben worden. Die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf private Sicherheitsdienste/Unternehmer ist nicht möglich (z.B. Platzverweise, Identitätsfeststellungen, die Verhängung von Bußgeldern usw.). Der Sicherheitsdienst in Werne ist durch die Stadt Werne offiziell per Vertrag beauftragt, das Ordnungsamt zu unterstützen. Daneben ist bereits seit Jahren (auch schon vor Corona) das Hausreicht insbesondere für Spielplätze, Bolzplätze, Schulhöfe, Skateranlagen und sonstige städtische Flächen übertragen worden. Bei Verweigerungen der notwendigen Angabe von Personalien bzw. bei übergriffigen oder aggressiven Situationen im jeweiligen Einzelfall (z.B. auch bei größeren Mengen in einzelnen Ansammlungen) wird notwendigerweise grundsätzlich die Polizei zur Unterstützung hinzu gezogen -auch von den KollegInnen des Ordnungsamtes. Die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes sind zu den jeweiligen aktuellen Coronaregelungen zeitnah informiert. Alle Beteiligten Ordnungsamt, Polizei und Sicherheitsdienst haben den gleichen Kenntnisstand, um in Werne einheitliche Umsetzungen zu haben. Darüber hinaus wird über regelmäßige Telefonkonferenzen im Kreisgebiet Unna mit den jeweiligen OrdnungsamtsleiterInnen im Interesse der BürgerInnen versucht, vergleichbare Maßstäbe und Abläufe für Kontrollen, Abläufe usw. festzulegen (Inzidenzwert des gesamten Kreises-10 Kommunen- zählt für mögliche Lockerungen) Alle Vorfälle und Berichte des Sicherheitsdienstes gehen am nächsten Tag zum Ordnungsamt, wie auch die Vorfälle und Berichte der Außendienst- OrdnungsamtskollegInnen und der Polizei. Die Ordnungswidrigkeiten (vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen Ge- und Verbote) werden nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutz-Verordnung NRW- festgelegt in dem entsprechenden Bußgeldkatalog- geahndet. Das Ordnungsamt übernimmt dann zuständigkeitshalber die Verfolgung/Überprüfung der Feststellungen (Anhörungen, Bescheide, Widersprüche, Klageandrohungen usw.). Mit freundlichen Grüßen