Sehr geehrter Herr Horn,
auch in Werne (kreisangehörige Gemeinde Kreis Unna) ist grundsätzlich das Ordnungsamt für die Umsetzung/Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen aktuellen Coronaregeln zuständig.
Daneben gibt es Unterstützung seitens der Polizei (Amts- und Vollzugshilfe) und eines privaten Sicherheitsdienstes.
In Plänen werden die Bestreifungen/Kontrollen für jeden Tag einschließlich Feiertage und Wochenende gemeinsam besprochen und festgelegt.
Damit werden umfangreiche Zeiträume abgedeckt (tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden), Präsenz in der gesamten Innenstadt gewährleistet und bei besonderen Situationen (neue Regeln, zu erwartendes hohes Aufkommen von BürgerInnen vor Ort, z.B. Ostern, Pfingsten, am 01. Mai, am "Vatertag", Ferienzeiten usw. usw.) gibt es auch zahlreiche gemeinsame zusätzliche Streifen Ordnungsamt, Polizei, Sicherheitsdienst.
Dem privaten Sicherheitsdienst sind durch die Stadt Werne keine Kernaufgaben im Rahmen der ordnungsbehördlichen Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zur Eindämmung der Neuinfizierungen mit dem Coronavirus und die Sanktionierung von Verstößen übergeben worden. Die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf private Sicherheitsdienste/Unternehmer ist nicht möglich (z.B. Platzverweise, Identitätsfeststellungen, die Verhängung von Bußgeldern usw.).
Der Sicherheitsdienst in Werne ist durch die Stadt Werne offiziell per Vertrag beauftragt, das Ordnungsamt zu unterstützen. Daneben ist bereits seit Jahren (auch schon vor Corona) das Hausreicht insbesondere für Spielplätze, Bolzplätze, Schulhöfe, Skateranlagen und sonstige städtische Flächen übertragen worden.
Bei Verweigerungen der notwendigen Angabe von Personalien bzw. bei übergriffigen oder aggressiven Situationen im jeweiligen Einzelfall (z.B. auch bei größeren Mengen in einzelnen Ansammlungen) wird notwendigerweise grundsätzlich die Polizei zur Unterstützung hinzu gezogen -auch von den KollegInnen des Ordnungsamtes.
Die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes sind zu den jeweiligen aktuellen Coronaregelungen zeitnah informiert. Alle Beteiligten Ordnungsamt, Polizei und Sicherheitsdienst haben den gleichen Kenntnisstand, um in Werne einheitliche Umsetzungen zu haben. Darüber hinaus wird über regelmäßige Telefonkonferenzen im Kreisgebiet Unna mit den jeweiligen OrdnungsamtsleiterInnen im Interesse der BürgerInnen versucht, vergleichbare Maßstäbe und Abläufe für Kontrollen, Abläufe usw. festzulegen (Inzidenzwert des gesamten Kreises-10 Kommunen- zählt für mögliche Lockerungen)
Alle Vorfälle und Berichte des Sicherheitsdienstes gehen am nächsten Tag zum Ordnungsamt, wie auch die Vorfälle und Berichte der Außendienst- OrdnungsamtskollegInnen und der Polizei. Die Ordnungswidrigkeiten (vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen Ge- und Verbote) werden nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutz-Verordnung NRW- festgelegt in dem entsprechenden Bußgeldkatalog- geahndet.
Das Ordnungsamt übernimmt dann zuständigkeitshalber die Verfolgung/Überprüfung der Feststellungen (Anhörungen, Bescheide, Widersprüche, Klageandrohungen usw.).
Mit freundlichen Grüßen