Einsatz und Kosten von proprietärer Software im Land Bremen

Eine vollständige Auflistung der vom Land Bremen eingesetzten Software, deren Lizenzen, Kosten und Einsatzbereiche. Auch partielle Informationen sind vorerst hilfreich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Hans Meier
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine …
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
Hans Meier
Betreff
Einsatz und Kosten von proprietärer Software im Land Bremen [#24657]
Datum
20. September 2017 20:49
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine vollständige Auflistung der vom Land Bremen eingesetzten Software, deren Lizenzen, Kosten und Einsatzbereiche. Auch partielle Informationen sind vorerst hilfreich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Meier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans Meier
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrter Herr Meier, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Einsatz und Kosten von proprietärer Software im Land Bremen [#24657]
Datum
21. September 2017 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meier, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Finanzen Bremen
Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017 Sehr geehrter Herr Meier, zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage bitte…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017
Datum
27. September 2017 15:58
Status
Sehr geehrter Herr Meier, zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage bitte ich Sie zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BremIFG um Nachweis Ihrer Identität. Ich bitte um Erledigung bis zum 11.10.2017. Mit freundlichen Grüßen
Hans Meier
AW: Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017 [#24657] Sehr geehrte Damen und Herren, inwiefern wird diese Adre…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
Hans Meier
Betreff
AW: Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017 [#24657]
Datum
27. September 2017 16:32
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inwiefern wird diese Adresse zur Identifizierung genutzt, was wäre eine mögliche Kosteneinschätzung und wie werden meine persönlichen Daten danach genutzt? Mit freundlichen Grüßen Hans Meier Anfragenr: 24657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Meier

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Der Senator für Finanzen Bremen
AW: Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017 [#24657] Sehr geehrter Herr Meier, die Angaben hatte ich erbeten,…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Ihr Anfrage nach dem BremIFG vom 20.09.2017 [#24657]
Datum
29. September 2017 14:16
Status
Sehr geehrter Herr Meier, die Angaben hatte ich erbeten, um Ihnen einen rechtsgültigen schriftlichen Bescheid an Ihre Postanschrift zu übermitteln. Zu weitergehenden Zwecken werden Ihre Adressdaten nicht genutzt. Alternativ besteht die Möglichkeit der rechtssichere Zustellung auf elektronischem Wege über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Dafür wäre eine Registrierung und Installation der EGVP-Anwendung auf Ihrem PC notwendig. Nach § 10 Abs. 1 BremIFG werden bei Stattgabe des Antrages Gebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung erhoben. Die Zurverfügungstellung bei geringfügigen Aufwand ist gem. Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem BremIFG vom 01.08.2006 gebührenfrei. Ich weise aufgrund des umfangreichen Auskunftsersuchens bereits darauf hin, dass gem. der Ziffern 4 und 5 des Kostenverzeichnisses Gebühren von bis zu 500€ erhoben werden können. Eine Kostenschätzung kann derzeit noch nicht vorgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen