Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010

Der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/8374) vom 18. 01.2012 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/8083 – ist zu entnehmen, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Sonderbericht der „Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010“ in Auftrag gegeben hatte.

Bei meinen Recherchen im Internet konnte ich diesen Bericht leider nicht auffinden.

Aus diesem Grund bitte ich um Zusendung des vollständigen Berichts möglichst in digitalisierter Form an meine Mailadresse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2012
  • Frist
    29. März 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010
Datum
26. Februar 2012 10:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/8374) vom 18. 01.2012 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/8083 – ist zu entnehmen, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Sonderbericht der „Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010“ in Auftrag gegeben hatte. Bei meinen Recherchen im Internet konnte ich diesen Bericht leider nicht auffinden. Aus diesem Grund bitte ich um Zusendung des vollständigen Berichts möglichst in digitalisierter Form an meine Mailadresse.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Sonntag, 26. Februar 2012 …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Kaf Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010
Datum
27. Februar 2012 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Sonntag, 26. Februar 2012 10:48 An: <<email address>> Betreff: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010 Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/8374) vom 18. 01.2012 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8083 - ist zu entnehmen, dass die Bundesagentur für Arbeit einen Sonderbericht der "Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfebedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010" in Auftrag gegeben hatte. Bei meinen Recherchen im Internet konnte ich diesen Bericht leider nicht auffinden. Aus diesem Grund bitte ich um Zusendung des vollständigen Berichts möglichst in digitalisierter Form an meine Mailadresse. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010&qu…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Kaf Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010
Datum
3. September 2012 16:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010" vom 26.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ausgangspunkt der Frage war eine Kleine Anfrage der Fraktion DieLinke mit dem Thema "Rechtswidrige Ein-Euro-J…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010
Datum
12. September 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Ausgangspunkt der Frage war eine Kleine Anfrage der Fraktion DieLinke mit dem Thema "Rechtswidrige Ein-Euro-Jobs" http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/083/1708374.pdf Der angezeigte "Sonderbericht der Bundesagentur für Arbeit „Leistungen zur Eingliederung an erwerbsfähige Hilfe- bedürftige: Einsatz von Arbeitsgelegenheiten 2010“" lässt einen verständlichen Bericht erwarten, erschöpft sich dann aber doch in einer eher langweiligen Statistik. - Das soll die Antwort sein. - http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Beschaeftigung-schaffende-Massnahmen/Beschaeftigung-schaffende-Massnahmen-Nav.html http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31918/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17454&year_month=201112&year_month.GROUP=1&search=Suchen Interessant ist das wirklich nicht. Darum wird hier eine konkrete Aussage aus der Antwort der Bundesregierung hingewiesen: "11. In wie vielen dieser Fälle wurde die Sanktion a) nach einem Widerspruch oder b) nach einer Klage zurückgenommen (bitte Angaben jährlich seit 2005)? Der Bundesagentur für Arbeit liegen hierzu keine Daten vor." Während Medienberichten zufolge z.T. bis zu 50% der Sanktionen noch im Klageverfahren rechtswidrig waren, sieht die Regierung keine Veranlassung die Sanktionspraxis zu überdenken. "Im Zweifel für den Angeklagten gilt nichts mehr." Strafen, unter das Existenzminimum sanktionieren und hoffen, dass die Geschundenen keinen Widerspruch einzulegen wagen. (Wie viele Widersprüche waren denn erfolgreich? - Für die muss keine Klage mehr erhoben werden.)