Einsatz von Arbeitskräften/Ein-Euro-Jobber/Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften im Kreis Warendorf

der Lokalredaktion von Radio WAF konnte man heute entnehmen, das "Ein-Euro-Jobber" der Flüchtlingsunterkunft in Ahlen zugewiesen werden.

1. Wiviele Plätze sind dies in Ahlen und für welche Tätigkeiten sind diese vorgesehen?

2. Gibt es bereits bzw. sind Ein-Euro-Jobber auch in den anderen Städten im Kreis Warendorf für "Flüchtlingsunterkünfte" geplant ?

3. Ein Unternehmen aus Ahlen sucht zur Zeit Sicherheitskräfte für die Unterkünfte in Ahlen , hierzu findet am Freitag den 21.08.2015 eine Infoveranstalltung in den Räumen des Jobcenters statt (hierzu erfolgen Einladungen mit Rechtsfolgebelehrung vom Jobcenter).

Demnach stellt das Jobcenter für das Unternehmen, das offensichtlich selbst keine Räumlichkeiten besitzt, selbige zur Verfügung.

Welcher Personenkreis wird hier in Ahlen zur Informationsveranstaltung unter Rechtsfolgebelehrung eingeladen, gibt es hier eine Vorauswahl (z.b erwerbslose Sicherheitskräfte ?)

In diesen Zusammenhang und der aktuellen Berichterstattung bundesweit zu entnehmen, wie stellt das Jobcenter die Seriösität und Zertifizierung sicher, so das auch wirklich nur geeignete Bewerber die Tätigkeiten verrichten ?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Arbeitskräften/Ein-Euro-Jobber/Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften im Kreis Warendorf [#11107]
Datum
20. August 2015 15:27
An
Jobcenter Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Lokalredaktion von Radio WAF konnte man heute entnehmen, das "Ein-Euro-Jobber" der Flüchtlingsunterkunft in Ahlen zugewiesen werden. 1. Wiviele Plätze sind dies in Ahlen und für welche Tätigkeiten sind diese vorgesehen? 2. Gibt es bereits bzw. sind Ein-Euro-Jobber auch in den anderen Städten im Kreis Warendorf für "Flüchtlingsunterkünfte" geplant ? 3. Ein Unternehmen aus Ahlen sucht zur Zeit Sicherheitskräfte für die Unterkünfte in Ahlen , hierzu findet am Freitag den 21.08.2015 eine Infoveranstalltung in den Räumen des Jobcenters statt (hierzu erfolgen Einladungen mit Rechtsfolgebelehrung vom Jobcenter). Demnach stellt das Jobcenter für das Unternehmen, das offensichtlich selbst keine Räumlichkeiten besitzt, selbige zur Verfügung. Welcher Personenkreis wird hier in Ahlen zur Informationsveranstaltung unter Rechtsfolgebelehrung eingeladen, gibt es hier eine Vorauswahl (z.b erwerbslose Sicherheitskräfte ?) In diesen Zusammenhang und der aktuellen Berichterstattung bundesweit zu entnehmen, wie stellt das Jobcenter die Seriösität und Zertifizierung sicher, so das auch wirklich nur geeignete Bewerber die Tätigkeiten verrichten ? Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Kreis Warendorf
Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 20.…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
Betreff: Einsatz von Arbeitskräften/Ein-Euro-Jobber/Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften im Kreis Warendorf [#11107]
Datum
21. August 2015 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 20.08.15 ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Kreis Warendorf
Sehr geehrter Antragsteller, folgende Informationen zu ihrem Antrag nach dem IFG vom 20.08.2015. …der Lokalredak…
Von
Jobcenter Kreis Warendorf
Betreff
AW: Einsatz von Arbeitskräften/Ein-Euro-Jobber/Sicherheitskräften in Flüchtlingsunterkünften im Kreis Warendorf [#11107]
Datum
21. September 2015 15:37
Status
Sehr geehrter Antragsteller, folgende Informationen zu ihrem Antrag nach dem IFG vom 20.08.2015. …der Lokalredaktion von Radio WAF konnte man … entnehmen, das "Ein-Euro-Jobber" der Flüchtlingsunterkunft in Ahlen zugewiesen werden. 1. Wiviele Plätze sind dies in Ahlen und für welche Tätigkeiten sind diese vorgesehen? 2. Gibt es bereits bzw. sind Ein-Euro-Jobber auch in den anderen Städten im Kreis Warendorf für "Flüchtlingsunterkünfte" geplant ? Antwort: Arbeitsgelegenheiten des Jobcenters sind nicht vorgesehen oder geplant. 3. Ein Unternehmen aus Ahlen sucht zur Zeit Sicherheitskräfte für die Unterkünfte in Ahlen , hierzu findet am Freitag den 21.08.2015 eine Infoveranstalltung in den Räumen des Jobcenters statt (hierzu erfolgen Einladungen mit Rechtsfolgebelehrung vom Jobcenter). Demnach stellt das Jobcenter für das Unternehmen, das offensichtlich selbst keine Räumlichkeiten besitzt, selbige zur Verfügung. Welcher Personenkreis wird hier in Ahlen zur Informationsveranstaltung unter Rechtsfolgebelehrung eingeladen, gibt es hier eine Vorauswahl (z.b erwerbslose Sicherheitskräfte ?) Antwort: Anforderungen an die Stellen können der Stellenanzeige des Unternehmens entnommen werden. Diese ist unter anderem über die Jobbörse der Agentur für Arbeit zu finden. In der Vorauswahl befinden sich Personen die eine hohe Sozialkompetenz besitzen, u.a. erwerbslose Sicherheitsfachkräfte. In diesen Zusammenhang und der aktuellen Berichterstattung bundesweit zu entnehmen, wie stellt das Jobcenter die Seriösität und Zertifizierung sicher, so das auch wirklich nur geeignete Bewerber die Tätigkeiten verrichten? Antwort: Für die Überprüfung der Sicherheit ist die durch das Land NRW beauftragte Betreuungseinrichtung zuständig. Information hierzu sind öffentlich zugänglich und können z.B. der Homepage der Bez.Reg. Arnsberg entnommen werden. http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/theme… Mit freundlichen Grüßen