Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Lieber << Antragsteller:in >>

ich hatte ursprünglich Herrn Kappe gefragt. Dieser hat mich an Sie verwiesen.

Herr Abgeordneter Kappe hatte sich in mehreren SKA´s mit der Digitalisierungspolitik Ihres Senats Senats beschäftigt und diese hinterfragt. In seiner Anfrage 22/2020 hat Ihr Senat speziell auf zu "PD Partner für Deutschland" geantwortet, die in erheblichem Umfang für Hamburg tätig sind. Es gibt auf dem Markt zahlreiche Beratungsunternehmen, die entsprechende Leistungen anbieten. PD ist ein öffentliches Unternehmen, dessen 1%-Beteiligung des Senats nur dazu dient, den Wettbewerb auszuschalten und ohne Ausschreibungen einzukaufen.

Mich würde deshalb interessieren:

1) Ist es Aufgabe des Senats, sich an einer Unternehmensberatung zu beteiligen, wo zahlreiche private Unternehmen entsprechende Dienstleistungen anbieten? Wie verhält es sich mit dem Wettbewerbsverbot der öffentlichen Hand?

2) PD erhält 160 EUR pro Stunde. In der Eckpunktevereinbarung (https://www.pd-g.de/assets/Drucksachen/Sonstiges/180417_PD-Eckpunktevereinbarung.pdf, § 7 Abs. 1) ist für Senior Consultants jedoch ein Stundensatz von 150 EUR vereinbart. Wieso zahlt der Senat einen höheren Tagessatz, als er bereits vereinbart ist?

3) Wenn dieser höhere Tagessatz gerechtfertigt ist, stellt der Senat sicher, dass hier tatsächlich nur sehr hoch qualifizierte Senior Consultants zum Einsatz kommen, dass ein höherer Stundensatz als für Senior Consultants vereinbart wird? Wie ist das Verhältnis der eingesetzten Kräfte?

4) Wieso werden zu dem höheren als vereinbarten Tagessatz noch für die Beraterbranche vollkommen unüblich Reisekosten (§ 7 Abs. 3) und Reisezeiten (§ 7 Abs. 1 Buchst. b) berechnet?

5) Gibt es eine Marktvergleichsanalyse, die diese zusätzlichen Aufwendungen rechtfertigen?

Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber Antragsteller/in ich hatte ursprünglich Herrn Kappe gefragt. Dieser hat mich an Sie verwiesen. Herr Abgeo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
24. Februar 2021 18:39
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in ich hatte ursprünglich Herrn Kappe gefragt. Dieser hat mich an Sie verwiesen. Herr Abgeordneter Kappe hatte sich in mehreren SKA´s mit der Digitalisierungspolitik Ihres Senats Senats beschäftigt und diese hinterfragt. In seiner Anfrage 22/2020 hat Ihr Senat speziell auf zu "PD Partner für Deutschland" geantwortet, die in erheblichem Umfang für Hamburg tätig sind. Es gibt auf dem Markt zahlreiche Beratungsunternehmen, die entsprechende Leistungen anbieten. PD ist ein öffentliches Unternehmen, dessen 1%-Beteiligung des Senats nur dazu dient, den Wettbewerb auszuschalten und ohne Ausschreibungen einzukaufen. Mich würde deshalb interessieren: 1) Ist es Aufgabe des Senats, sich an einer Unternehmensberatung zu beteiligen, wo zahlreiche private Unternehmen entsprechende Dienstleistungen anbieten? Wie verhält es sich mit dem Wettbewerbsverbot der öffentlichen Hand? 2) PD erhält 160 EUR pro Stunde. In der Eckpunktevereinbarung (https://www.pd-g.de/assets/Drucksachen/Sonstiges/180417_PD-Eckpunktevereinbarung.pdf, § 7 Abs. 1) ist für Senior Consultants jedoch ein Stundensatz von 150 EUR vereinbart. Wieso zahlt der Senat einen höheren Tagessatz, als er bereits vereinbart ist? 3) Wenn dieser höhere Tagessatz gerechtfertigt ist, stellt der Senat sicher, dass hier tatsächlich nur sehr hoch qualifizierte Senior Consultants zum Einsatz kommen, dass ein höherer Stundensatz als für Senior Consultants vereinbart wird? Wie ist das Verhältnis der eingesetzten Kräfte? 4) Wieso werden zu dem höheren als vereinbarten Tagessatz noch für die Beraterbranche vollkommen unüblich Reisekosten (§ 7 Abs. 3) und Reisezeiten (§ 7 Abs. 1 Buchst. b) berechnet? 5) Gibt es eine Marktvergleichsanalyse, die diese zusätzlichen Aufwendungen rechtfertigen? Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
26. März 2021 01:08
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020“ vom 24.02.2021 (#213629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020“ [#213629]
Datum
26. März 2021 01:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213629/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage ohne Grund nicht beantwortet wurde und der Bürgermeister nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213629.pdf Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1002/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.3.2021 ist bei uns …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Informationsfreiheit (I3/1002/2021)
Datum
30. März 2021 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 26.3.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1002/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich am 24.2.2021 mit einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Beauftragung des Beratungsunternehmens PD-Partner für Deutschland an die Senatskanzlei (SK) gewandt, von dort aber keine Antwort erhalten. Ich fürchte leider, weit überwiegend steht Ihnen kein Informationsanspruch zu. Das Hamburgische Transparenzgesetz vermittelt (anders als der Name des Portals „Frag den Staat“ suggeriert) keinen Anspruch auf Beantwortung abstrakter Fragen. Mit dem Recht, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten (§ 1 Abs. 2 HmbTG) ist vielmehr der Zugang zu konkreten Dokumenten gemeint, also etwa Verträge, Korrespondenz, Gutachten, Protokolle oder Vermerke. Der Anspruch nach HmbTG unterscheidet sich insofern von der Schriftlichen Kleinen Anfrage, die Mitglieder der Bürgerschaft an den Senat richten können. Hinsichtlich des Verhältnisses der von PD eingesetzten Kräfte (Frage 3) und einer Marktvergleichsanalyse (Frage 5) erscheint mir zumindest vorstellbar, dass solche Dokumente existieren; ich werde dies bei der SK erfragen. Sind solche Dokumente nicht vorhanden, besteht kein Informationszugangsanspruch. Bei Ihren Fragen 1, 2 und 4 scheint es mir fernliegend, dass Dokumente existieren, aus denen sich genau diese Informationen ergeben. Ich werde gleichwohl auch hierzu die SK befragen, rechne aber eher nicht damit, dass Ihrer Anfrage insofern entsprochen werden kann. Ich werde auf Sie zukommen, wenn ich hierzu etwas zu berichten habe. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie zwischenzeitlich eine Antwort der SK erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
12. April 2021 17:13
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-beratungsunternehmen-drucksache-222020) vom 24.02.2021 (#213629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
18. Juni 2021 17:47
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020“ vom 24.02.2021 (#213629) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag, dieser ist uns erst am 21.06.2021 zugegangen. …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
28. Juni 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag, dieser ist uns erst am 21.06.2021 zugegangen. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich ist. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> erneut verstossen Sie gegen die Geschäftsordnung der Senatskanzlei, die zwingend vo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-AW: Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
28. Juni 2021 11:24
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> erneut verstossen Sie gegen die Geschäftsordnung der Senatskanzlei, die zwingend vorschreibt, dass Schreiben an Bürgerinnen und Bürger mit einem Namen zu unterzeichnen sind. Ich darf um Mitteilung Ihres Dienstvorgesetzten bitten. Sie schreiben, dass Sie gem. § 13 Abs. 5 HmbTG eine Verlängerung der Antwortfrist um einen Monat vornehmen. Einmal abgesehen davon, dass Sie auch hier übersehen, dass Sie hierzu begründungspflichtig sind, ist die länge gesetzlich vorgesehene Frist 3 Monate. Meine Anfrage stammt vom 24. Februar 2021, so dass auch die letzte potentielle Frist am 24. Mai 2021 abgelaufen ist und der Gesetzgeber diese Frist als auch ausreichend ansieht. Ich darf daher um Mitteilung bitten, worin die Fristüberschreitung begründet liegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich komme auf die Angelegenheit zurück. Die Senatskanzlei hat mir heute mitgeteilt…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(I3/1002/2021) - Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
28. Juni 2021 11:29
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme auf die Angelegenheit zurück. Die Senatskanzlei hat mir heute mitgeteilt, dass sie die Frist gem. § 13 Abs. 5 HmbTG um einen Monat verlängert werde. Als Begründung gibt sie lediglich, dass eine Antwort innerhalb der Frist nicht gegeben werden kann. Meine Anfrage stammt vom 24. Februar 2021. § 13 Abs. 5 HmbTG sieht als länge Frist eine Frist von 3 Monaten vor, die bereits am 24. Februar 2021 abgelaufen ist. Es ist aber bereits zweifelhaft, ob überhaupt die 3-Monatsfrist möglich ist; ich bezweifel, dass hier die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Auch fehlt die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgegebene Begründung. Die von der Senatskanzlei angegebene Begründung ist formelhaft und erfüllt aus meiner Sicht nicht die gesetzlichen Anforderungen. Ich bitte daher um Prüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213629/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 6.7.2021 wieder an meinem Arbeitsplatz erreichbar…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT](I3/1002/2021) - Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
28. Juni 2021 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 6.7.2021 wieder an meinem Arbeitsplatz erreichbar. Ihre E-Mail wird während meiner Abwesenheit nicht gelesen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich daher bitte an Herrn Dr. Christoph Schnabel: Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: 040 - 42854 - 4047. Mit freundlichen Grüßen,
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in Zur Beantwortung Ihrer Frage 3 liegen hier keine amtlichen Informationen vor. Die Berater:i…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-AW: Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
3. September 2021 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Zur Beantwortung Ihrer Frage 3 liegen hier keine amtlichen Informationen vor. Die Berater:innen werden jeweils nach Kompetenz für die benötigten Aufgaben ausgewählt. Zur Beantwortung Ihrer Frage 5 weisen wir darauf hin, dass die Beauftragung von PD auf Basis der Eckpunktevereinbarung und des Rahmenvertrags erfolgt. Die Eckpunktevereinbarung ist für alle Gesellschafter:innen der PD gleichermaßen gültig. Es gibt keinen Unterschied in der Vergütung bzw. in den vertraglichen Grundsätzen zwischen dem BMI, der FHH oder dem Landkreis Dahme-Spreewald. Im Übrigen liegen hier keine amtlichen Informationen mit Bezug zu Ihren Fragen vor. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt] ich darf darauf hinweisen, dass Sie auf die weiteren Fragen nicht eingegangen sind. Ich bin etw…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
4. September 2021 09:41
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] ich darf darauf hinweisen, dass Sie auf die weiteren Fragen nicht eingegangen sind. Ich bin etwas verwundert, dass Sie nicht dem Ansatz einer bürger:innenfreundlichen und transparenten Verwaltung sich daran orientieren, in einer klaren und verständlichen Sprache, zu der auch eine sachliche Beantwortung zählt, zu agieren. Sie wundern sich gleichzeitig über den angeblichen Aufwand, der bei Ihnen besteht - einen Aufwand, den Sie im Übrigen mit öffentlichen Mitteln selbst generieren. Offenbar liegt es Ihnen jedoch, öffentliche Ressourcen zu verschwenden, um möglichst Bürgerinnen und Bürger mürbe zu machen, um auf für Sie unliebsame Fragen zu antworten. Zu Frage 3 Es wundert mich, dass hier keine amtlichen Informationen vorliegen. Dass die Berater:innen nach ihren Kompetenzen ausgesucht werden, ist glaube ich keine Frage, die zu erwähnen ist. Die Frage ist, ob diese alle den Anforderungen oberhalt der Rolle "Senior Consultant"; also mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, entsprechen. Dies ist meines Wissens nicht der Fall, da Sie auch Absolventen von der Universität einsetzen, die über keine oder nur sehr geringe Erfahrungen verfügen - Praktika zählen eigentlich nicht mit zu solchen Erfahrungshorizonten. Darauf richtet sich meine Frage, nämlich nach dem Matching bzw. der Correlation, welchen Erfahrungshintergrund diese eingesetzten Berater verfügen, damit sich der Stundensatz oberhalb des Stundensatzes für einen "Senior Berater" rechtfertigt. Zu Frage 5 Offenbar liegt es Ihnen Fragen gezielt zu verdrehen und zu verrenken, um Ihr eigenes fragwürdiges Verhalten zu verschleiern. Es geht nicht um die Frage, ob das BMI oder andere Träger öffentlicher Belange, den selben Tagessatz verrechnen - was Ihnen wohl auch weniger bekannt sein dürfte. Es geht hier um Frage, ob Sie eine Marktanalyse dahingehend gemacht haben, dass solche Tages- und Stundensätze (zzgl. der Reisekosten) gerechtfertigt sind bei anderen Beratungsunternehmen. Diese Konditionen sind erkennbar sehr generös, und Sie heuern, wie Sie und Ihre Kollegin [geschwärzt] ja sehr deutlich gemacht haben, PD außerhalb jedes Wettbewerbsverfahrens an. Gerade dann ist es jedoch noch einmal mehr erforderlich darzulegen, dass diese wesentlich höheren Kosten überhaupt gerechtfertigt sind, sowohl hinsichtlich Qualität wie auch Preis. Deshalb darf ich hier um Mitteilung bitten, ob eine solche Marktanalyse vorliegt. Ihre Antwort entnehme ich jedoch auch, dass Sie eine Abfrage bei anderen Behörden (wohl insbesondere beim BMI und dem Landkreis Dahme-Spreewald) gemacht haben. Ich darf ergänzend um Zusendung dieser Unterlage bitten. Die Beantwortung der weiteren Fragen ist weiterhin ausstehend. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213629 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
6. Oktober 2021 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse an der Digitalisierung der Hamburger Verwaltung…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Einsatz von Beratungsunternehmen; Drucksache 22/2020 [#213629]
Datum
8. Februar 2022 14:51
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse an der Digitalisierung der Hamburger Verwaltung. Gerne erläutern wir abschließend Ihre Fragen vom 4. September 2021: Zur Frage 3: Gemäß der öffentlich einsehbaren Eckpunktevereinbarung von Partnerschaft Deutschland (https://www.pd-g.de/assets/Drucksache...) kann statt der individuellen Beratungssätze auf Wunsch des Auftraggebers im Einvernehmen auch ein einheitlicher Stundensatz von 160 € vereinbart werden. Das Programm DigitalFirst hat als Auftraggeber diesen Stundensatz als Pauschale gewählt und bei P-D Beratungsleistungen in Auftrag gegeben. Die Berater:innen werden jeweils nach Kompetenz für die benötigten Aufgaben ausgewählt. In der Folge werden Beratungsleistungen von Berater:innen aus dem gesamten Spektrum von P-D erfüllt. Darin enthalten sind dann auch Beratungsleistungen sowohl von Manager:innen als auch Senior Manager:innen, deren Stundensatz mit 200 oder 235 Euro deutlich über den vereinbarten 160 Euro liegen. Alle Berater:innen sind festangestellt und entsprechend qualifiziert. Die Lebensläufe aller eingesetzten Berater:innen liegen uns vor und alle wurden und werden im Einvernehmen zwischen DigitalFirst und P-D eingesetzt. Zur Frage 5: Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Teilhaberin einen Rahmenvertrag mit P-D Partner der Öffentlichen Hand. P-D vergibt Beratungsleistungen entlang der oben aufgeführten Eckpunktevereinbarung. Diese Eckpunktevereinbarung gilt für alle Auftraggeber, die Leistungen von P-D in Anspruch nehmen. Die beiden Institutionen „BMI“ und „Landkreis Dahme-Spreewald“ wurden beispielhaft benannt. Diese beiden und weitere Beispiele finden Sie auf den Seiten der P-D (https://www.pd-g.de). Unterlagen dazu liegen hier nicht vor. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen