Einsatz von Cytotec

- Eine Übersicht sämtlicher Vorfälle des Einsatzes von Cytotec zur Geburtseinleitung, aus der die Dosierungen und das Datum der Einsätze hervorgehen soll
- Interne Leitlinien, Handlungsanweisungen u.ä. zum Einsatz von Cytotec im Zusammenhang mit der Geburtseinleitung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einsatz von Cytotec [#180166]
Datum
12. Februar 2020 08:16
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht sämtlicher Vorfälle des Einsatzes von Cytotec zur Geburtseinleitung, aus der die Dosierungen und das Datum der Einsätze hervorgehen soll - Interne Leitlinien, Handlungsanweisungen u.ä. zum Einsatz von Cytotec im Zusammenhang mit der Geburtseinleitung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 180166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180166
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tag, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. …
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom heutigen Tag, deren Eingang wir Ihnen bestätigen. Zu der von Ihnen beantragten IFG-Auskunft, weisen wir auf § 16 IFG Bln hin. Nach dieser Vorschrift sind die Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Kosten kann dabei gemäß § 16 IFG Bln i.V.m Tarifstellennummer 1004 VGebO Bln folgende Beiträge umfassen: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Ich bitte um Information, ob Sie an der gestellten Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> mir ist bekannt, das Anfragen Gebühren nach sich ziehen können. Ich gehe da…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: [ext] Einsatz von Cytotec [#180166]
Datum
12. Februar 2020 18:57
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mir ist bekannt, das Anfragen Gebühren nach sich ziehen können. Ich gehe davon aus, dass Ihre Mail - die offenbar Ihre Standardantwort auf Anfragen ist - dazu dienen soll, Antragsteller von einem Antrag abzuschrecken, zumal sie noch nicht einmal eine Gebührenprognose enthält, sondern lediglich die Kostenverordnung zitiert. Ich weise Sie darauf hin, dass das Instrument der Kostenprognose von Seiten der Behörde nicht dazu genutzt werden darf, unrealistisch hohe und möglicherweise abschreckend gemeinte Kosten in Aussicht zu stellen. Ein solches Vorgehen, wenngleich eben so wenig sanktioniert wie die vollständig unterlassene Kostenprognose, wäre rechtswidrig und könnte Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen. Ich halte an meiner Anfrage fest. Wenn Sie wissen, wie hoch die Gebühren sein werden, können Sie sich ja noch einmal melden. Bis dahin bitte ich Sie, Ihre Standardantwort zu überarbeiten und nicht direkt zu Beginn des Prozesses schon auf die Rücknahme des Antrags hinzuwirken. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 180166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180166 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei darf ich Ihnen unsere Beantwortung zur Anfrage per E-Mail vom 12. Februar über…
Sehr geehrter Herr Semsrott, anbei darf ich Ihnen unsere Beantwortung zur Anfrage per E-Mail vom 12. Februar übersenden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Veröffentlichung auf Frag-den-Staat alle personenbezogenen Daten geschwärzt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen