Einsatz von Dashcams

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
- alle Dokumente zu Dashcams
- eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfe…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Dashcams [#204337]
Datum
24. November 2020 09:34
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - alle Dokumente zu Dashcams - eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204337/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.11.2020 W5/ 3509/ 2020 Anfrage nach dem Hamburgis…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.11.2020
Datum
1. Dezember 2020 18:42
Status
Anfrage abgeschlossen
W5/ 3509/ 2020 Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 24.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 HmbTG wird unter dem obigen Aktenzeichen hier von uns bearbeitet. Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte diesem Link: https://datenschutz-hamburg.de/pages/informationen_art13_14/. Hinsichtlich Ihres Anliegens verweisen wir zunächst auf folgende Informationen: a. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit o https://datenschutz-hamburg.de/taetigkeitsberichte/TB-D-2012-2013/ o https://datenschutz-hamburg.de//taetigkeitsberichte/TB-D-2014-2015/<https://datenschutz-hamburg.de/taetigkeitsberichte/TB-D-2014-2015/> o https://datenschutz-hamburg.de//pressemitteilungen/2019/07/2019-07-02-dashcams<https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/07/2019-07-02-dashcams> b. des Europäischen Datenschutzausschusses/ der Datenschutzkonferenz/ des Düsseldorfer Kreises o Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices adopted on 10 July 2019, Seite 10 (https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/consultation/edpb_guidelines_201903_videosurveillance.pdf) o Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen vom 17.07.2020, ab Seite 32 (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf) o Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) vom 28.01.2019 (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190128_oh_positionspapier_dashcam.pdf) o https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Konferenzdokumente/Datenschutz/Duesseldorfer_Kreis/Beschluesse/20140226_dashcams.html c. der Gerichte OLG Bamberg, 29.12.2017 – 3 Ss OWi 1806/17 / AG München, 09.08.2017 – 1112 OWi 300 Js 121012/17 OLG Celle, 04.10.2017- 3 Ss Owi 163/17 / AG Hannover, 10.04.2017 – 265 Owi 66/17, 265 Owi 7752 Js 14214/17 (66/17) Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat bisher noch kein Bußgeld erlassen. Sofern Sie noch weitergehende Informationen insbesondere auch Dokumente wünschen, werden wir diese gerne für Sie zusammenstellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der umfangreichen Bearbeitung gem. § 13 Abs. 6 HmbTG (https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Hamburgisches_Transparenzgesetz_HmbTG.pdf) Gebühren erheben müssen, deren Höhe wir aktuell noch nicht abschätzen können. Nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/HmbTGGebO.pdf) liegt der Gebührensatz - je nach Prüfungsaufwand - zwischen 30 und 500 EURO. In diesem Fall möchten wir Sie auch bitten, uns Ihre postalische Anschrift mitzuteilen, da wir Ihren Antrag gem. § 13 HmbTG bescheiden werden. Mit freundlichen Grüßen