Einsatz von Dashcams

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren.

Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
- alle Dokumente zu Dashcams
- eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden P…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Dashcams [#204254]
Datum
23. November 2020 07:57
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in da ich Opfer eines Verkehrsunfall mit meinem parkenden PKW bin, würde ich mich gerne über die Rechtslage in Deutschland zur Verwendung von Dashcams informieren. Bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: - alle Dokumente zu Dashcams - eine Auflistung aller Bußgelder zum Einsatz von Dashcams Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204254/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Einsatz von Dashcams [#204254]
Datum
23. November 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IZG-SH ist am 23. November 2020 bei…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Einsatz von Dashcams [#204254]
Datum
8. Dezember 2020 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem IZG-SH ist am 23. November 2020 beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eingegangen. Informationen zu Dashcams finden Sie in einer Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), der das ULD angehört. Die Orientierungshilfe befasst sich allgemein mit der Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen und geht auf besondere Konstellationen näher ein. Hierzu gehören auch Dashcams, die im Kapitel 5.5 (Seite 32) beschrieben sind. Die Orientierungshilfe können Sie auf der Webseite der DSK abrufen unter: > https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf Daneben gibt es Positionspapier der DSK zu Dashcams, das Sie hier abrufen können: > https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190128_oh_positionspapier_dashcam.pdf Weitere Veröffentlichungen zu Dashcams finden Sie in den Tätigkeitsberichten des ULD. > https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb38/index.html > https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb37/kap05.html#555 Bitte beachten Sie, dass die o.g. Orientierungshilfe der DSK aus dem Juli 2020 das neueste Dokument ist und sich die Beiträge in den Tätigkeitsberichten des ULD zum Teil auf frühere Papiere der DSK beziehen. Bußgelder wegen des Betriebs einer Dashcam hat das ULD bislang nicht verhängt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > <[geschwärzt]> > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt] > [geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]