Einsatz von Drohnen an der Zivilbevölkerung

Eine Bestätigung oder Verneinung, ob die Bundeswehr im Zuge von Drohnentests zivile Infrastruktur und Bürgerkommunikation nutzt. Auch bekannte Kooperativen mit Rüstungsfirmen wie EADS bitte ich, hierzu soweit wie möglich ausdetailliert aufzuführen.

Spezielles Interesse liegt auf den in Manching bei Ingolstadt stationierten Eurohawk-Drohne(n) mit einer angeblichen Überwachungskapazität von Städten bis zu 100.000 Einwohnern. http://de.wikipedia.org/wiki/Northrop_Grumman_RQ-4#RQ-4E_Euro_Hawk .

Alle Unterlagen, Testberichte und falls geschehen, die bei den Tests erhobenen Daten in einer passablen Übersicht sind erbeten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2013
  • Frist
    8. Februar 2013
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Benedikt Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Bestätigung…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Benedikt Schmidt
Betreff
Einsatz von Drohnen an der Zivilbevölkerung
Datum
5. Januar 2013 13:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Bestätigung oder Verneinung, ob die Bundeswehr im Zuge von Drohnentests zivile Infrastruktur und Bürgerkommunikation nutzt. Auch bekannte Kooperativen mit Rüstungsfirmen wie EADS bitte ich, hierzu soweit wie möglich ausdetailliert aufzuführen. Spezielles Interesse liegt auf den in Manching bei Ingolstadt stationierten Eurohawk-Drohne(n) mit einer angeblichen Überwachungskapazität von Städten bis zu 100.000 Einwohnern. http://de.wikipedia.org/wiki/Northrop_Grumman_RQ-4#RQ-4E_Euro_Hawk . Alle Unterlagen, Testberichte und falls geschehen, die bei den Tests erhobenen Daten in einer passablen Übersicht sind erbeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Benedikt Schmidt Postanschrift Benedikt Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Schmidt

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Bundesministerium der Verteidigung
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Von
Bundesministerium der Verteidigung
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Betreff
Datum
2. Februar 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich