Einsatz von FFP2-Masken

Ist es richtig, dass FFP2-Masken nur zeitlich befristet getragen werden dürfen? (Die Zeitdauer beträgt maximal 2 Stunden, danach muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden.)
Ist es richtig, dass Vollbartträger keine FFP2 Masken tragen dürfen?
Ist es richtig, dass bei Verstößen gegen die o.g. Vorschriften Bußgelder drohen?
Ist es richtig, dass zum Tragen einer FFP-Maske eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung im Voraus angeboten werden muss?
Ist es richtig, dass beim Einsatz von FFP2-Masken von älteren Personen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, z.B. eingeschränkter Lungenfunktion, gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Februar 2021
  • Frist
    5. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es richtig, d…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von FFP2-Masken [#210397]
Datum
3. Februar 2021 10:40
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es richtig, dass FFP2-Masken nur zeitlich befristet getragen werden dürfen? (Die Zeitdauer beträgt maximal 2 Stunden, danach muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten werden.) Ist es richtig, dass Vollbartträger keine FFP2 Masken tragen dürfen? Ist es richtig, dass bei Verstößen gegen die o.g. Vorschriften Bußgelder drohen? Ist es richtig, dass zum Tragen einer FFP-Maske eine arbeitsmedizinische Voruntersuchung im Voraus angeboten werden muss? Ist es richtig, dass beim Einsatz von FFP2-Masken von älteren Personen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, z.B. eingeschränkter Lungenfunktion, gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr Antragsteller/in im Zuge der Corona-Pandemie haben Sie sich vor einigen Monaten mit einer persönlichen Nach…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Einsatz von FFP2-Masken [#210397]
Datum
25. Oktober 2021 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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74,5 KB
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219,8 KB
Sehr Antragsteller/in im Zuge der Corona-Pandemie haben Sie sich vor einigen Monaten mit einer persönlichen Nachricht an uns gewandt. Es tut uns leid, dass Sie hierzu jedoch bislang keine Rückmeldung von uns erhalten haben. Zu den Aufgaben einer transparenten und bürgernahen öffentlichen Verwaltung gehört es unbestritten, zeitnah auf die Bedürfnisse und Probleme der Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Dies ist uns in Ihrem Fall leider nicht gelungen – hierfür bitten wir um Entschuldigung. Wir bedauern es sehr, dass wir vor diesem Hintergrund nun nicht mehr adäquat auf Ihr Anliegen reagieren können. Wir hoffen dennoch, dass Sie bislang möglichst gut durch diese außergewöhnliche Zeit gekommen sind. Zudem möchten wir Ihnen versichern, dass auch wir aus dieser Krise lernen möchten: Sobald es die Umstände wieder zulassen, werden wir genau prüfen, inwieweit wir uns für die Zukunft noch besser aufstellen können, damit wir auch in derartigen Ausnahmesituationen Ihren Erwartungen wieder in vollem Umfang gerecht werden können. Mit freundlichen Grüßen