Einsatz von Glyphosat durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer

Anfrage an: Stadt Leipzig

Eine möglichst detaillierte Auflistung von Orten und Zeitpunkten an denen das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig Herbizide mit dem Inhaltsstoff Glyphosat einsetzt oder durch Dienstleister einsetzten lässt. Bitte bennenen Sie wenn möglich auch die jeweils ausgebrachten Mengen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Glyphosat durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer [#166585]
Datum
14. September 2019 13:09
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine möglichst detaillierte Auflistung von Orten und Zeitpunkten an denen das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig Herbizide mit dem Inhaltsstoff Glyphosat einsetzt oder durch Dienstleister einsetzten lässt. Bitte bennenen Sie wenn möglich auch die jeweils ausgebrachten Mengen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Einsatz von Glyphosat durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer [#166585] [Antwort]
Datum
16. September 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zum Einsatz von Glyphosat haben wir an das Amt für Stadtgrün und Gewässer weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer Tel. 0341/ 123 6099 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Ihr Antrag vom 14.09.2019 nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihr Antrag vom 14.09.2019 nach der Informationsfreiheitssatzung
Datum
17. Oktober 2019 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 14.09.2019 bitten Sie um Auskunft zum Einsatz von Herbiziden mit dem Inhaltsstoff Glyphosat durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Das Amt verantwortet die Planung und den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen im Stadtgebiet Leipzig. Bereits in der Planungsphase findet der Verzicht auf Herbizide bei der Konzipierung von Anlagen und Flächen Berücksichtigung. Die Bewirtschaftung der Grünanlagen und Spielplätze wird durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung, Abt. Grünanlagen, selbst ausgeführt oder durch Ausschreibung und Vergabe der Leistung an Dritte gesichert. Die Abt. Grünanlagen setzt selbst keine Herbizide ein. Im Zuge der Ausschreibung von Grünpflegeleistungen werden die betreffenden Leistungspositionen ohne den Einsatz von Herbiziden definiert. Weiterhin hat das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Forstflächen zu bewirtschaften. Gemäß der Zertifizierungsverpflichtung des Forstbetriebes der Stadt Leipzig setzt die Abteilung Stadtforsten keine Biozide, Pflanzenschutzmittel und biologische Bekämpfungsmittel ein (FSC Standard Deutschland 3-0, Pkt. 10.7.1) ein. Demzufolge erfolgt kein Einsatz von Glyphosat in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln im Kommunalwald der Stadt Leipzig. Die 7 städtischen Friedhöfe werden im Sinne der gültigen Friedhofssatzung vom 15.12.2010 verwaltet. Gemäß § 6 Abs. 3 Buchst. l ist der Einsatz von Herbiziden nicht gestattet. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer wendet bei der Bewirtschaftung dieser Friedhöfe keine Herbizide an. Die vom Fachbereich Kleingärten verwalteten Flächen sind zur gärtnerischen oder kleingärtnerischen Nutzung verpachtet. Es werden weder vom Fachbereich noch von beauftragten Dienstleistern Herbizide ausgebracht. Von der Abteilung Wasserwirtschaft/ Flächenmanagement werden gleichfalls keine Herbizide ausgebracht. Mit freundlichen Grüßen