Einsatz von Kurzwellen-Kommunikation bei THW

Meine Fragen:
1) Im welchem Maße kommt Kommunikation über Kurzwelle beim THW zum Einsatz im Inland ?
z.B.:
- Anzahl der Einsätze mit Kurzwellen-Kommunikation seit 2016
- Anzahl der vermittelten Gespräche seit 2016
- Menge der übertragenen Daten seit 2016

2) Im welchem Maße kommt Kommunikation über Kurzwelle beim THW zum Einsatz im Ausland ?
z.B.:
- Anzahl der Einsätze mit Kurzwellen-Kommunikation seit 2016
- Anzahl der vermittelten Gespräche seit 2016
- Menge der übertragenen Daten seit 2016

3) Verfügt das THW über eigene Mittel zur Kommunikation über Kurzwelle ?
z.B.:
- Funktechnik, wenn ja, welche ?
- Antennen, wenn ja, welche ?

4) In welchem Umfang erfolgt hier die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) ?
z.B.:
- Anzahl der gemeinsamen Übungen bundesweit seit 2016
- Anzahl der gemeinsamen Übungen im Ausland seit 2016
- Anzahl der gemeinsamen Einsätze bundesweit seit 2016
- Anzahl der gemeinsamen Einsätze im Ausland seit 2016

5) Wie ist der aktuelle Stand der Zusammenarbeit mit dem DARC beim "Sonderfunknetz des THW Landesverbandes Bayern" ?
siehe:
http://www.thw-muenchen.de/mitte/index.php?ref=2500000000,445,0,0
und
https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/referate/notfunk/Dateien/HAM_RADIO_2016/Vortrag_Zusammenarbeit_DARC-THW_2016_1_.pdf
z.B.:
- grobe Übersicht der gemeinsamen Aktivitäten und Meilensteine seit 2014

Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Fragen: 1) Im…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Kurzwellen-Kommunikation bei THW [#149918]
Datum
10. Juni 2019 20:54
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Fragen: 1) Im welchem Maße kommt Kommunikation über Kurzwelle beim THW zum Einsatz im Inland ? z.B.: - Anzahl der Einsätze mit Kurzwellen-Kommunikation seit 2016 - Anzahl der vermittelten Gespräche seit 2016 - Menge der übertragenen Daten seit 2016 2) Im welchem Maße kommt Kommunikation über Kurzwelle beim THW zum Einsatz im Ausland ? z.B.: - Anzahl der Einsätze mit Kurzwellen-Kommunikation seit 2016 - Anzahl der vermittelten Gespräche seit 2016 - Menge der übertragenen Daten seit 2016 3) Verfügt das THW über eigene Mittel zur Kommunikation über Kurzwelle ? z.B.: - Funktechnik, wenn ja, welche ? - Antennen, wenn ja, welche ? 4) In welchem Umfang erfolgt hier die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) ? z.B.: - Anzahl der gemeinsamen Übungen bundesweit seit 2016 - Anzahl der gemeinsamen Übungen im Ausland seit 2016 - Anzahl der gemeinsamen Einsätze bundesweit seit 2016 - Anzahl der gemeinsamen Einsätze im Ausland seit 2016 5) Wie ist der aktuelle Stand der Zusammenarbeit mit dem DARC beim "Sonderfunknetz des THW Landesverbandes Bayern" ? siehe: http://www.thw-muenchen.de/mitte/index.php?ref=2500000000,445,0,0 und https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/referate/notfunk/Dateien/HAM_RADIO_2016/Vortrag_Zusammenarbeit_DARC-THW_2016_1_.pdf z.B.: - grobe Übersicht der gemeinsamen Aktivitäten und Meilensteine seit 2014 Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 10.06.2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde Ihre P…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Einsatz von Kurzwellen-Kommunikation bei THW (#149918)
Datum
14. Juni 2019 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Empfang Ihrer Anfrage vom 10.06.2019 bestätige ich hiermit. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem Antrag nicht weitergeleitet. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Postanschrift und - da sie die Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - eine persönliche E-Mail-Adresse mitzuteilen. Bei der Beantwortung einer IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Auch ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde so nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail Adresse erfolgen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil absehbar ist, dass Ihre Anfrage nicht im kostenfreien Rahmen zu bearbeiten ist. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,00 und 500,00 Euro erhoben werden. Die genaue Höhe der zu erhebenden Gebühren kann aber erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages festgestellt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
475,1 KB