Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

* Eine Liste der als leichte Nahverkehrstriebwagen (LNT) zugelassenen Fahrzeuge.
* Eine Liste der Eisenbahnstrecken im "bestätigten Einsatzraum für leichte Nahverkehrstriebwagen (LNT)".
* Eine Liste der Eisenbahnstrecken, für die ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 existiert.
Statt aufbereiteten Listen können sie mir gerne auch andere Dokumente zusenden, aus denen diese Informationen hervogehen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Eine Liste der…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von leichten Nahverkehrstriebwagen [#21088]
Datum
19. April 2017 14:17
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Eine Liste der als leichte Nahverkehrstriebwagen (LNT) zugelassenen Fahrzeuge. * Eine Liste der Eisenbahnstrecken im "bestätigten Einsatzraum für leichte Nahverkehrstriebwagen (LNT)". * Eine Liste der Eisenbahnstrecken, für die ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 existiert. Statt aufbereiteten Listen können sie mir gerne auch andere Dokumente zusenden, aus denen diese Informationen hervogehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
WG: Bürgeranfrage Sehr geehrtAntragsteller/in das Ref. 21 des EBA ist für die Bau- und Eisenbahnaufsicht im Berei…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
WG: Bürgeranfrage
Datum
2. Juni 2017 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Ref. 21 des EBA ist für die Bau- und Eisenbahnaufsicht im Bereich der IOH - Anlagen (Ingenieur-, Oberbau-, Hochbauanlagen) der Eisenbahnen des Bundes zuständig. "Eine Liste der Eisenbahnstrecken, für die ein Qualitätssicherungssystem nach ISO 9000 existiert" liegt dem Ref. 21 nicht vor. Ich empfehle sich diesbezüglich an die zuständigen Infrastrukturunternehmen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Eisenbahn-Bundesamt
Einsätze von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT) Sehr geehrtAntragsteller/in im nationalen Fahrzeugeinstellung…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Einsätze von leichten Nahverkehrstriebwagen (LNT)
Datum
8. Juni 2017 14:55
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in im nationalen Fahrzeugeinstellungsregister werden Fahrzeuge nicht nach LNT kategorisiert sondern laufen entweder als Elektrotriebwagen (Beginn der Nummer mit 9480....) oder als Dieseltriebwagen (Beginn der Nummer mit 9580...). Insoweit kann vom Fahrzeugregister keine Liste aller als LNT zugelassenen Fahrzeuge erstellt werden. Ferner werden LNTs auch auf EBO-Netz oder BOStrab-Netz (z.B. Karlsruhe, Kassel, Saarbrücken, Köln-Bonn), so dass diese Fahrzeuge gar nicht zum Erfassungsbereich des Fahrzeugregisters gehören, da dieses sich auf das TEN beschränkt. Ihre Fragen zu den Strecken wurden von meinem Kollegen, Herrn Dollowski, in einer separaten Mail bereits beantwortet. Mit freundlichem Gruß