Einsatz von Microsoftprodukten (MS Office 365) an Schulen

An den Schulen im Kreis, insbesondere dem Megina Gymnasium Mayen, werden Produkte des Softwareanbieters Microsoft, insbesondere MS Office 365, eingesetzt.

Auch der Kreis und die Schulen sind an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden und müssen deren Regelungen einhalten.

Ich bitte um Übersendung sämtlicher Unterlagen, die bei der Überprüfung, ob die eingesetzten Produkte des Herstellers Microsoft in dem jeweiligen konkreten Anwendungsfall mit der DSGVO vereinbar sind, berücksichtigt wurden, insbesondere der Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträgen, Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzungen, etc., jeweils bezüglich des Herstellers Microsoft und etwaiger Dienstleister.

Weiter bitte ich um Übersendung des Ergebnisses dieser Überprüfung in Schriftform.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Klaus Dietrich Haupt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An den Schulen…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
Klaus Dietrich Haupt
Betreff
Einsatz von Microsoftprodukten (MS Office 365) an Schulen [#204529]
Datum
27. November 2020 11:21
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An den Schulen im Kreis, insbesondere dem Megina Gymnasium Mayen, werden Produkte des Softwareanbieters Microsoft, insbesondere MS Office 365, eingesetzt. Auch der Kreis und die Schulen sind an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden und müssen deren Regelungen einhalten. Ich bitte um Übersendung sämtlicher Unterlagen, die bei der Überprüfung, ob die eingesetzten Produkte des Herstellers Microsoft in dem jeweiligen konkreten Anwendungsfall mit der DSGVO vereinbar sind, berücksichtigt wurden, insbesondere der Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträgen, Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzungen, etc., jeweils bezüglich des Herstellers Microsoft und etwaiger Dienstleister. Weiter bitte ich um Übersendung des Ergebnisses dieser Überprüfung in Schriftform.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Dietrich Haupt Anfragenr: 204529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204529/ Postanschrift Klaus Dietrich Haupt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Dietrich Haupt
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Guten Tag, wir haben Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten von dort Rückmeldung. Bleiben …
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Einsatz von Microsoftprodukten (MS Office 365) an Schulen [#204529]
Datum
27. November 2020 13:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihr Anliegen an den Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten von dort Rückmeldung. Bleiben Sie gesund! Ihre Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Ihr Antrag vom 27.11.2020 Sehr geehrter Herr Haupt, gerne bestätigen wir hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 27…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Ihr Antrag vom 27.11.2020
Datum
1. Dezember 2020 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Haupt, gerne bestätigen wir hiermit den Eingang Ihres Antrags vom 27.11.2020. Ihr Anliegen wird aktuell geprüft und Sie erhalten im Anschluss daran eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Antrag LTranspG Microsoft 365 Sehr geehrter Herr Haupt, anbei übersenden wir Ihnen entsprechend Ihres Antrages na…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Antrag LTranspG Microsoft 365
Datum
9. Dezember 2020 10:00
Status
Sehr geehrter Herr Haupt, anbei übersenden wir Ihnen entsprechend Ihres Antrages nach dem LTranspG vom 27.11.2020, die uns vorliegenden Unterlagen per Mail. Sie erhalten diese ebenfalls auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Klaus Dietrich Haupt
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
Klaus Dietrich Haupt
Betreff
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529]
Datum
16. Dezember 2020 16:52
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen nach den Landestransparenzgesetz. Hierbei handelt es sich um – Den Vertrag mit Microsoft über die Nutzung von Office 365, – Bestimmungen für Onlinedienste Dezember 2020 einschließlich spezifischer Bestimmungen für Onlinedienste – und das zweiseitige Formblatt für Unterschriften für dieses Programm. Angefragt hatte ich wie folgt: "Ich bitte um Übersendung sämtlicher Unterlagen, die bei der Überprüfung, ob die eingesetzten Produkte des Herstellers Microsoft in dem jeweiligen konkreten Anwendungsfall mit der DSGVO vereinbar sind, berücksichtigt wurden, insbesondere der Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträgen, Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzungen, etc., jeweils bezüglich des Herstellers Microsoft und etwaiger Dienstleister. Weiter bitte ich um Übersendung des Ergebnisses dieser Überprüfung in Schriftform." Ihrer Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz gibt daher anders zu folgende Nachfragen: 1. Angefragt habe ich nach sämtlichen Unterlagen, die bei der Überprüfung, ob die eingesetzten Produkte des Herstellers Microsoft in dem jeweiligen konkreten Anwendungsfall mit der DSGV vereinbar sind, berücksichtigt wurden. Soweit tatsächlich keinerlei Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten, Datenschutzfolgeabschätzungen und Nachfragen bei Datenschutzbeauftragten oder entsprechenden Fachbehörden vor Abschluss des übersandten Vertrages berücksichtigt wurden, bitte ich um positive Bestätigung. Sollten derartige Dokumente vorliegen, bitte ich, diese im Rahmen meines Auskunftsanpruchs nachzureichen. 2. In meiner Anfrage hatte ich unterstellt, dass die von Ihnen bereits übersandten Unterlagen und die vorstehend unter 1 weiter erwähnten Unterlagen Gegenstand eine Überprüfung dahingehend waren, ob das mit dem vorgelegten Vertrag erworbene und an den Schulen eingesetzte Microsoft Office Produkt (Office 365) mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar und damit überhaupt rechtmäßig einsetzbar ist. Weiter habe ich unterstellt, dass eine solche Überprüfung schriftlich festgehalten ist. Soweit eine solche Überprüfung stattgefunden hat, bitte ich auch insoweit um Auskunft durch Übersendung, insbesondere auch des Ergebnisses einer solchen Begutachtung. Falls keine Überprüfung der eingesetzten Microsoft-Produkte auf Übereinstimmung mit den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung stattgefunden hat, bitte ich auch insoweit um positive Bestätigung. 3. Ausweislich des von Ihnen übersandten Formblattes für Unterschriften wurde der Vertrag bereits am 26.02.2020 unterzeichnet. Die Bestimmungen für Onlinedienste Stand Dezember 2020 können daher nicht ursprünglich Vertragsgegenstand gewesen sein. Insoweit bitte ich um Übersendung der Dokumente, die ursprünglich Vertragsgegenstand waren und derjenigen Dokumente, durch die die Onlinebestimmungen später abgeändert wurden. Mit freundlichen Grüßen Klaus Dietrich Haupt Anfragenr: 204529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204529/
Klaus Dietrich Haupt
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529] Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
Klaus Dietrich Haupt
Betreff
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529]
Datum
29. Dezember 2020 08:48
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Microsoftprodukten (MS Office 365) an Schulen“ vom 27.11.2020 (#204529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nur teilweise beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus Dietrich Haupt Anfragenr: 204529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204529/
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529] Sehr geehrter Herr Haupt, Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung. …
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529]
Datum
29. Dezember 2020 09:00
Status
Sehr geehrter Herr Haupt, Ihre Anfrage befindet sich in Bearbeitung. Wegen der urlaubsbedingten Abwesenheit zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die Beantwortung Ihrer Anfrage in der ersten Januarwoche erfolgen. Sollte dies wegen pandemie-bedingter anderer Prioritätensetzung nicht möglich sein, werden wir Sie informieren. Wir müssen Sie deshalb um etwas Geduld bitten. Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für das Jahr 2021. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529] Sehr geehrter Herr Haupt, wir beantworten in Abstimmung mit der Daten…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Antrag LTranspG Microsoft 365 [#204529]
Datum
5. Januar 2021 09:25
Status
Sehr geehrter Herr Haupt, wir beantworten in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Ihre Anfrage wie folgt: zu 1.) Bezüglich der Rechtsbeziehung zwischen dem Landkreis und Microsoft können wir Ihnen die beiden beigefügten Dateien ergänzend zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um „Microsoft-Onlinedienste – Nachtrag zum Datenschutz. Letzte Aktualisierung: 21. Juli 2020“ und „Cotec-Handreichung zur Nutzung von Office 365 an Schulen“. Weitere Dokumente zur Rechtsbeziehung zwischen Microsoft und der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz liegen uns nicht vor. zu 2.) Die datenschutzrechtliche Überprüfung zum Einsatz und zur konkreten Anwendung von Microsoft Office 365 in den kreiseigenen Schulen obliegt den jeweiligen Datenschutzbeauftragten der Schulen. Die Kreisverwaltung selbst hat keine datenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen. zu 3.) Es liegen abgesehen von den Ihnen nunmehr übersandten Unterlagen keine weiteren Dokumente vor. Hierzu ist uns keine eigene Aussage möglich. Wir sehen bezüglich der grundsätzlichen Bereitstellung der Software für unsere Schulen aktuell datenschutzrechtlich keinen weiteren Handlungsbedarf. Sehr wohl erkennen wir aufgrund der von Ihnen aufgeworfenen übergreifenden Fragestellungen grundsätzlichen Klärungsbedarf. Dies sowohl in der Beschaffung der Software für das schulische Umfeld durch den Schulträger als auch im Grad und Umfang der schulischen Nutzung des Produkts durch die Schulen vor Ort. Wir werden die grundsätzliche Thematik deshalb an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen