Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Werden Mitarbeiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Werden Mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen [#12658]
Datum
23. Januar 2016 22:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Werden Mitarbeiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen [#12658]
Datum
26. Februar 2016 00:02
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen " vom 23.01.2016 (#12658) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen " [#12658]
Datum
27. Februar 2016 22:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12658 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das Auswärtige Amt bis heute nicht auf meine Anfrage geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antragsteller/in Antragsteller/in Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-72…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen " = 5B#12658]
Datum
8. März 2016 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Antragsteller/in Antragsteller/in Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0136 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre E-Mail vom 27. Februar 2016 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0136 Sehr geehrtAntragst…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an deutschen Auslandsvertretungen " [#12658]
Datum
8. März 2016 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-722/002 II#0136 Sehr geehrtAntragsteller/in in die u.s. E-Mail hat sich ein Schreibfehler eingeschlichen. Nicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sondern das Auswärtige Amt wird um Stellungnahme in Ihrer Angelegenheit gebeten. Ich bitte dieses Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage &…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung bei Anfrage "Einsatz von Mitarbeitern des BSI an deutschen Auslandsvertretungen " [#12658]
Datum
8. März 2016 20:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Inzwischen hat sich das Auswärtige Amt mit einen Bescheid gemeldet, das Anliegen hat sich damit erledigt. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in