Einsatz von MS Teams in öffentlichen Einrichtungen

Ich möchte bitte wissen, ob der Einsatz von MS Teams, als Teil von Microsoft Office 365, in öffentlichen Einrichtungen des Landes Bremen, beispielsweise an den Hochschulen vereinbar ist mit dem Datenschutz.
Meiner aktuellsten Information nach hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, Microsoft Office 365 aufgrund der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Risiken nicht einzusetzen (Beschluss aus der 34. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, 17.10.2018).
Ist dieser Beschluss noch aktuell oder gibt es neuere Erkenntnisse?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möch…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von MS Teams in öffentlichen Einrichtungen [#197287]
Datum
16. September 2020 12:13
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte bitte wissen, ob der Einsatz von MS Teams, als Teil von Microsoft Office 365, in öffentlichen Einrichtungen des Landes Bremen, beispielsweise an den Hochschulen vereinbar ist mit dem Datenschutz. Meiner aktuellsten Information nach hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschlossen, Microsoft Office 365 aufgrund der damit verbundenen datenschutzrechtlichen Risiken nicht einzusetzen (Beschluss aus der 34. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, 17.10.2018). Ist dieser Beschluss noch aktuell oder gibt es neuere Erkenntnisse?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197287/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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