Einsatz von Office/Microsoft 365 in Schulen in Kamen
Nach vorliegenden Informationen stellt der Schulträger den Schulen und Schüler*innen in Kamen Lizenzen für das Produkt Office/Microsoft 365 zur Verfügung. Nach vorliegenden Informationen wird dieses Produkt unter Verarbeitung personenbeziehbarer Daten im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags eingesetzt.
Auf der Webseite Ihres Ministeriums heißt es dazu:
"Unter den geänderten Voraussetzungen ist daher die Verarbeitung von jeglichen personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten innerhalb von Microsoft Office 365 datenschutzrechtlich bedenklich. Eine Verwendung von Microsoft Office 365 hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten kann daher nicht empfohlen werden." (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/Fragen-und-Antworten/Sonstige-Fragen-zum-Datenschutzrecht-an-Schulen/index.html)
Ich bitte um Einblick in die Kommunikation mit dem Schulträger der Schulen in Kamen hinsichtlich einer datenschutzrechtlichen Bewertung/Einschätzung zum Einsatz des genannten Produkts in Schulen.
Gibt es seitens Ihres Ministeriums eine Grundlage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbeziehbarer Daten im Rahmen des genannten Produkts des US-Konzerns gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1 unter Beachtung der Erwägungsgründe 42 und 43 der DSGVO - wenn ja welche? (Auch vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des europäischer Gerichte zur Unrechtmäßigkeit des Privacy Shield.
Information nicht vorhanden
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Datum26. Juli 2020
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29. August 2020
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