Einsatz von Open-Source Software

Anfrage an: Stadt Leipzig

Eine Auflistung der von Ihnen verwendeten Open-Source Software.
Seit wann diese im Einsatz ist.
Warum die Entscheidung für diese gefallen ist.
Und wenn noch vorhanden, welche Software vorher eingesetzt wurde.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wer für die Anschaffung der Software der Stadt Leipzig zuständig ist.
Wird dies zentral von einer Stelle übernommen, oder ist jeder Behörde freigestellt, dies zu tun?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung de…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Open-Source Software [#188953]
Datum
15. Juni 2020 12:01
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der von Ihnen verwendeten Open-Source Software. Seit wann diese im Einsatz ist. Warum die Entscheidung für diese gefallen ist. Und wenn noch vorhanden, welche Software vorher eingesetzt wurde. Bitte teilen Sie mir auch mit, wer für die Anschaffung der Software der Stadt Leipzig zuständig ist. Wird dies zentral von einer Stelle übernommen, oder ist jeder Behörde freigestellt, dies zu tun?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188953 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umw…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Einsatz von Open-Source Software [#188953] [Antwort]
Datum
17. Juni 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Sächsischen Umweltinformationsgesetz zum Einsatz von Open-Source Software haben wir an das Hauptamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund des Sächsischen Umweltinformationsgesetz Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Hauptamt 0341/ 123 2229 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschaffung von Software erfolgt zentral über di…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG
Datum
7. Juli 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beschaffung von Software erfolgt zentral über die IT-Beschaffungsstelle in der Abteilung IT-Koordination. Die Auswahl einer neuen Software erfolgt in enger Abstimmung zwischen IT-Koordination und Fachamt unter Berücksichtigung der bestehenden Anforderungen des Fachamtes und den Möglichkeiten der in ständiger Weiterentwicklung befindlichen vorhandenen IT-Anwendungslandschaft der Stadtverwaltung (vgl. https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/it-koordination-102/ ). Auflistungen unserer IT-Anwendungslandschaft oder von wesentlichen Teilen dieser Anwendungslandschaft (z. B. aller Open Source Systeme) geben wir aus Gründen der IT-Sicherheit grundsätzlich nicht an Dritte. Dies liegt darin begründet, dass sich mit so einer Aufstellung Rückschlüsse auf Angriffsmöglichkeiten auf städtische Infrastrukturen ziehen lassen, wenn es zu Veröffentlichungen von Schwachstellen einzelner Softwareprodukte kommt. Grundsätzlich kann ich zum Einsatz von Open Source Software (OSS) mitteilen, dass wir OSS in sehr unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung im Einsatz haben. Der Einsatz reicht von Fachanwendungen in einzelnen Ämtern über sogenannte Basisdienste in der gesamten Stadtverwaltung bis zu Systemsoftware in zentralen IT-Infrastrukturen. Die Entscheidung für oder gegen eine OSS erfolgt immer vor dem Hintergrund der funktionalen Anforderungen und der Kosten für Einführung und Regelbetrieb der Anwendung. Sollten Sie weitere Auskünfte in dieser Sache begehren ,möchte ich Sie bereits heute auf eine ggf. notwendige Gebührenerhebung verweisen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG [#188953] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. In dies…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem SächsUIG/VIG [#188953]
Datum
26. Juli 2020 16:08
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. In diesem Fall wurde meine Anfrage bereits ausführlich genug beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188953/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>