Einsatz von proprietären Kurznachrichtendiensten wie WhatsApp in der Bundesverwaltung
Richtlinien, Leitlinien und Vorgaben zur Nutzung (oder Unterlassung der Nutzung) von proprietären Kurznachrichtendiensten wie WhatsApp durch Mitarbeiter im öffentlichentlichen Dienst.
Überlegungen oder Beschlüsse zur Vorgabe der Nutzung eines einheitlichen Kurznachrichtendienstes (vgl. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-Bundesverwaltung-setzt-auf-Threema-als-Messenger-4309713.html).
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Datum15. Februar 2019
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19. März 2019
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