Einsatz von Scankopiereren der Marke Xerox - "WorkCentre"-, "WorkCentre Bookmark"-, "WorkCentre Pro"- und "ColorQube"-Reihe
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden bzw. mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen der Bundespolizei Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] und "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden?
1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums?
2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet?
2.1. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) zusätzlich digital?
2.1.1. Falls ja: Wozu werden diese Dokumente verwendet?
3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen?
Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/0802_xerox-workcentres_are_switching_written_numbers_when_scanning .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Insbesondere bitte ich deshalb um vorherige Mitteilung, um ggf. Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung zu beantragen.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die Hamburger Polizei verwendet keine Geräte von Xerox.
Sie hält alle Originaldokumente in Papierform vor; davon werden einige gescannt, um damit Informationen zu bestimmten Themen kumuliert bearbeiten bzw. erforderlichenfalls elektronisch versenden zu können.
Wie viele Benutzer ein Gerät (durchschnittlich) hat, ist nicht bekannt.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Januar 2015
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6. Februar 2015
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