Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox: Serien "WorkCentre", "WorkCentre Bookmark", "WorkCentre Pro", "ColorQube"

1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen der Stadt Bergneustadt Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] oder "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden?
1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums?

2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet?

3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen?

Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/0802_xerox-workcentres_are_switching_written_numbers_when_scanning .

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergneustadt Details
Von
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Betreff
Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox: Serien "WorkCentre", "WorkCentre Bookmark", "WorkCentre Pro", "ColorQube" [#8308]
Datum
5. Januar 2015 16:16
An
Kommunalverwaltung Bergneustadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen der Stadt Bergneustadt Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] oder "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden? 1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums? 2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet? 3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen? Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/0802_xerox-workcentres_are_switching_written_numbers_when_scanning .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <<Name entfernt>> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox…
An Kommunalverwaltung Bergneustadt Details
Von
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Betreff
AW: Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox: Serien "WorkCentre", "WorkCentre Bookmark", "WorkCentre Pro", "ColorQube" [#8308]
Datum
27. März 2015 12:30
An
Kommunalverwaltung Bergneustadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox: Serien "WorkCentre", "WorkCentre Bookmark", "WorkCentre Pro", "ColorQube"" vom 05.01.2015 (#8308) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Name entfernt >> Anfragenr: 8308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>