Einsatz von Smile-by-Ego Masken in Schulen

Ich habe eine Frage zum Einsatz von Smile-by-Ego Masken für den Schulbetrieb. Im Schreiben von Frau Dr. Hartl vom 20.7.2020 wird der Maske bescheinigt, dass sie ein Ersatz für Community Masken ist und dass sie in Fällen, wo es wichtig ist das Lippenbild zu lesen, gut geeignet ist. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass sie die Luft nur umlenkt und abbremst.

In der Schule, in die meine (16 jährige) Tochter geht wird diese Maske wegen ihrer Vorteile eingesetzt.
Meine Frage ist, ob der Einsatz dieser Masken an den (bayerischen) Schulen erlaubt ist, denn in Abschnitt 6.3 des Rahmenhygieneplans vom 2.10.2020 für Bayerische Schulen steht:
'Masken, die zur Erkennung der Gesichtsmimik einen durchsichtigen Kunststoffeinsatz enthalten, der von einem (textilen) Rahmen so umschlossen wird, dass der Mund-Nasen- Bereich vollständig abgedeckt wird und eine luftfilternde Wirkung besteht, können einen
gleichwertigen Ersatz für eine Stoffmaske darstellen.

Mangels der vorgenannten Eigenschaften stellen sogenannte „Face-Shields“ („Visiere“) keinen zulässigen Ersatz dar, da sie keinen ausreichenden Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen bieten.'

Mein Wunsch als Vater mit etwas fortgeschrittenem Alter wäre es, dass statt dieser Maske, die die Luft nicht filtert, ein anderes Modell, mit dem in der Rahmenhygieneplan beschriebenen (Stoff-) Einfassung mit Filterwirkung verwendet wird.

Kann ich ein solches Anliegen bei der Schule durchsetzen? Die Schule begründet den Einsatz der Masken unter anderem mit dem Schreiben von Frau Dr. Hartl - deshalb die Frage, ob das Schreiben von Frau Dr. Hartl den Rahmenhygieneplan außer Kraft setzt und ob der Rahmenhygieneplan in diesem Falle verpflichtend ist. Es wäre auch gut zu Wissen, ob es eine Maske gibt, die die Vorgabe aus dem Rahmenhygieneplan erfüllt.

Außerdem wäre es gut zu wissen, ob es Schulen gibt für die in diesem Zusammenhang eine Sondergenehmigung erteilt ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe eine Frage zum Ei…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Smile-by-Ego Masken in Schulen [#201658]
Datum
25. Oktober 2020 22:34
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe eine Frage zum Einsatz von Smile-by-Ego Masken für den Schulbetrieb. Im Schreiben von Frau Dr. Hartl vom 20.7.2020 wird der Maske bescheinigt, dass sie ein Ersatz für Community Masken ist und dass sie in Fällen, wo es wichtig ist das Lippenbild zu lesen, gut geeignet ist. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass sie die Luft nur umlenkt und abbremst. In der Schule, in die meine (16 jährige) Tochter geht wird diese Maske wegen ihrer Vorteile eingesetzt. Meine Frage ist, ob der Einsatz dieser Masken an den (bayerischen) Schulen erlaubt ist, denn in Abschnitt 6.3 des Rahmenhygieneplans vom 2.10.2020 für Bayerische Schulen steht: 'Masken, die zur Erkennung der Gesichtsmimik einen durchsichtigen Kunststoffeinsatz enthalten, der von einem (textilen) Rahmen so umschlossen wird, dass der Mund-Nasen- Bereich vollständig abgedeckt wird und eine luftfilternde Wirkung besteht, können einen gleichwertigen Ersatz für eine Stoffmaske darstellen. Mangels der vorgenannten Eigenschaften stellen sogenannte „Face-Shields“ („Visiere“) keinen zulässigen Ersatz dar, da sie keinen ausreichenden Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen bieten.' Mein Wunsch als Vater mit etwas fortgeschrittenem Alter wäre es, dass statt dieser Maske, die die Luft nicht filtert, ein anderes Modell, mit dem in der Rahmenhygieneplan beschriebenen (Stoff-) Einfassung mit Filterwirkung verwendet wird. Kann ich ein solches Anliegen bei der Schule durchsetzen? Die Schule begründet den Einsatz der Masken unter anderem mit dem Schreiben von Frau Dr. Hartl - deshalb die Frage, ob das Schreiben von Frau Dr. Hartl den Rahmenhygieneplan außer Kraft setzt und ob der Rahmenhygieneplan in diesem Falle verpflichtend ist. Es wäre auch gut zu Wissen, ob es eine Maske gibt, die die Vorgabe aus dem Rahmenhygieneplan erfüllt. Außerdem wäre es gut zu wissen, ob es Schulen gibt für die in diesem Zusammenhang eine Sondergenehmigung erteilt ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201658 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.1-BS4363.0/233/278 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen Sehr geehrteAntragsteller/in b…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.1-BS4363.0/233/278 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen
Datum
20. November 2020 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen