Einsatz von Smile-by-Ego Masken in Schulen
Ich habe eine Frage zum Einsatz von Smile-by-Ego Masken für den Schulbetrieb. Im Schreiben von Frau Dr. Hartl vom 20.7.2020 wird der Maske bescheinigt, dass sie ein Ersatz für Community Masken ist und dass sie in Fällen, wo es wichtig ist das Lippenbild zu lesen, gut geeignet ist. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass sie die Luft nur umlenkt und abbremst.
In der Schule, in die meine (16 jährige) Tochter geht wird diese Maske wegen ihrer Vorteile eingesetzt.
Meine Frage ist, ob der Einsatz dieser Masken an den (bayerischen) Schulen erlaubt ist, denn in Abschnitt 6.3 des Rahmenhygieneplans vom 2.10.2020 für Bayerische Schulen steht:
'Masken, die zur Erkennung der Gesichtsmimik einen durchsichtigen Kunststoffeinsatz enthalten, der von einem (textilen) Rahmen so umschlossen wird, dass der Mund-Nasen- Bereich vollständig abgedeckt wird und eine luftfilternde Wirkung besteht, können einen
gleichwertigen Ersatz für eine Stoffmaske darstellen.
Mangels der vorgenannten Eigenschaften stellen sogenannte „Face-Shields“ („Visiere“) keinen zulässigen Ersatz dar, da sie keinen ausreichenden Schutz vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen bieten.'
Mein Wunsch als Vater mit etwas fortgeschrittenem Alter wäre es, dass statt dieser Maske, die die Luft nicht filtert, ein anderes Modell, mit dem in der Rahmenhygieneplan beschriebenen (Stoff-) Einfassung mit Filterwirkung verwendet wird.
Kann ich ein solches Anliegen bei der Schule durchsetzen? Die Schule begründet den Einsatz der Masken unter anderem mit dem Schreiben von Frau Dr. Hartl - deshalb die Frage, ob das Schreiben von Frau Dr. Hartl den Rahmenhygieneplan außer Kraft setzt und ob der Rahmenhygieneplan in diesem Falle verpflichtend ist. Es wäre auch gut zu Wissen, ob es eine Maske gibt, die die Vorgabe aus dem Rahmenhygieneplan erfüllt.
Außerdem wäre es gut zu wissen, ob es Schulen gibt für die in diesem Zusammenhang eine Sondergenehmigung erteilt ist.
Information nicht vorhanden
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Datum25. Oktober 2020
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28. November 2020
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