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Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in deutschen Kernkraftwerken

Informationen über die Zulassung und den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N Arava 86800, Israel, in deutschen Kernkraftwerken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2014
  • Frist
    27. Mai 2014
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Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in deutschen Kernkraftwerken [#6316]
Datum
25. April 2014 18:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Zulassung und den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N Arava 86800, Israel, in deutschen Kernkraftwerken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Überwachungskameras der Firma…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in deutschen Kernkraftwerken [#6316]
Datum
27. Mai 2014 10:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in deutschen Kernkraftwerken" vom 25.04.2014 (#6316) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Anfragenr: 6316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Marloh, im Anhang finden Sie die Antwort auf Ihre Nachricht vom 25. April 2014. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in deutschen Kernkraftwerken [#6316]
Datum
28. Mai 2014 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marloh, im Anhang finden Sie die Antwort auf Ihre Nachricht vom 25. April 2014. Mit freundlichen Grüßen