Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in NRW


Meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in NRW" vom 28.05.2014 (#6497), weitergeleitet vom LANUV am 3.6.2014, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2014
  • Frist
    15. August 2014
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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Ihre Anfrage vom 28.5.2014
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.5.2014
Datum
7. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Christoph Marloh
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in NRW [#6707]
Datum
12. Juli 2014 12:36
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Informationsfreiheitsanfrage "Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in NRW" vom 28.05.2014 (#6497), weitergeleitet vom LANUV am 3.6.2014, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 7.-9. Juli bin ich auf Dienstreise und per Mail erreichbar. Zurück im Büro bi…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
Automatische Antwort: Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in NRW [#6707]
Datum
12. Juli 2014 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 7.-9. Juli bin ich auf Dienstreise und per Mail erreichbar. Zurück im Büro bin ich am 4. August. In dieser Zeit werden Ihre Nachrichten nicht weitergeleitet. Es helfen Ihnen weiter: - Ulrike.Coqui <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0211-61772-432) - Mareike Sassenscheidt <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0211-61772-448) - Marie Vörckel <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0211-61772-217) - Andreas Richter <<E-Mail-Adresse>> Durchwahl: 0211-61772-143) Herzlichen Dank und viele Grüße, Matthias Kietzmann