Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz.

Informationen über die Zulassung und den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N Arava 86800, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2014
  • Frist
    1. Juli 2014
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Christoph Marloh
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informatione…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz. [#6499]
Datum
28. Mai 2014 14:10
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Zulassung und den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N Arava 86800, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Antrag wurde an die für die Atomaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde wei…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz. [#6499]
Datum
4. Juni 2014 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marloh, Ihr Antrag wurde an die für die Atomaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde weitergeleitet. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags vom 28. Mai 2014. Zur Beantwortung Ihres Antrags benötigen wir von Ihnen eine vollständige Postadresse. Auf die Notwendigkeit der Bekanntgabe einer Postadresse wird auch im Portal "fragdenstaat" unter https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ hingewiesen. Zudem bitten wir um Verständnis, dass die Beantwortung Ihres Antrags u.a. aufgrund der aktuellen Urlaubszeit und der für Ihre Anfrage notwendigen Prüfungen noch etwas Zeit Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend sende ich Ihnen meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Christop…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: WG: Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP, Israel, in Kernkraftwerken in Rheinland-Pfalz. [#6499]
Datum
10. Juni 2014 00:57
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend sende ich Ihnen meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 6499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz
Datum
27. Juni 2014
Status
Warte auf Antwort
Christoph Marloh
AW: Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 8…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz [#6499]
Datum
5. Juli 2014 12:46
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 27.6.2014 lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: I. Vorbemerkung Der Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel stellt ein möglicherweise erhebliches Sicherheitsrisiko für Kernkraftwerke in Rheinland-Pfalz dar. Die von atomarem Fallout begleitete heftige Explosion der Kernreaktoren des Kraftwerkes Fukushima II in Japan am 11. März 2011 geht vermutlich auf mehrere absichtlich herbeigeführte Kernexplosionen mit eingebrachten atomaren Sprengkörpern zurück. Die überdimensionierten „Überwachungskameras“ der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel stehen im Verdacht, Träger dieser Waffen gewesen zu sein. Nähere Informationen dazu enthält die Anlage 1. II. Hintergrund Japan hatte im Februar 2010 dem Iran die Anreicherung von Uran angeboten. Nach der israelischen Sicherheitsdoktrin stellt das iranische Nuklearprogramm eine existentielle Gefahr des jüdischen Staates dar. Präventive Militärschläge und Geheimdienstoperationen sind nach der israelischen Sicherheitsdoktrin gerechtfertigt. Nähere Informationen dazu enthält die Anlage 2. III. Zur Rechtslage 1. Haushaltsstrom ist ein Verbraucherprodukt. Über dessen Herstellung, Transport und Verwendung besteht ein berechtigtes Verbraucherinteresse an Informationen. Mithin ist das MWKEL informationspflichtige Stelle im Sinne des §2 Abs. 2 VIG. Die angeforderte Information ist deshalb vom MWKEL bereitzustellen. Ihre Ablehnung in Punkt II. Ihres Schreibens ist mit Ihrem Verweis auf den § 2 VIG unzutreffend begründet. 2. Eine „nachteilige Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit“, hier der „internationalen Beziehungen [und der] Verteidigung“ der Bundesrepublik Deutschland gem. §8 Abs. 1 Nr. 1 erster Halbsatz LUIG ist entgegen Ihrer Darstellung in Punkt III. Ihres Schreibens bei einer Bekanntgabe der angeforderten Informationen nicht zu erkennen. Sofern in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz keine Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel eingesetzt werden, besteht auch kein Sicherheitsrisiko und die Bekanntgabe dieser Tatsache hätte weder auf die internationalen Beziehungen noch auf die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland erkennbaren Einfluß. Sollten in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz tatsächlich Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel eingesetzt werden, besteht jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse an Informationen über mögliche Gefährdungen durch die eingebrachten Vorrichtungen. Sollten diese Vorrichtungen nicht für die Auslösung von Kernexplosionen geeignet sein, hätte die Bekanntgabe dieser Tatsache weder auf die internationalen Beziehungen noch auf die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland erkennbaren Einfluß. Sollten diese Vorrichtungen jedoch vorhanden und für die Auslösung von Kernexplosionen geeignet sein, wären die Verteidigung und die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland bereits jetzt gefährdet. Es ist nicht erkennbar, wie die Geheimhaltung einer Gefährdung dazu beitragen soll, die Gefährdung zu verhindern. Ihre Ablehnung ist in Punkt III. Ihres Schreibens mit Ihrem Verweis auf den § 8 LUIG ebenfalls unzutreffend begründet. Nach all dem ist der Ablehnungsbescheid zurückzunehmen und die angeforderte Information über den möglichen Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken im Bundesland Rheinland-Pfalz bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anlage 1: Informationen über die mögliche Rolle von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel bei den Explosionen des Kraftwerkes Fukushima II in Japan am 11. März 2011 1.1. „Magna BSP: The Israeli Connection to 3/11 Terrorism at Fukushima”, Siehe http://311truth.wordpress.com/2014/01/1… sowie auf den Folgeseiten dieser Anlage 1.2. Auszug aus dem vorgenannten Artikel (Bild): 1.3. Ursprüngliche Analyse durch den vormaligen NSA-Analysten Jim Stone Siehe http://www.jimstonefreelance.com/fukush… Anlage 2: Informationen über die iranisch-japanische Zusammenarbeit vor den Explosionen des Kraftwerkes Fukushima II in Japan am 11. März 2011 2.1. “Japan ready to supply enriched uranium to Iran”, RIA Novosti, 24.2.2010 Siehe http://en.ria.ru/world/2010022/15798982… sowie auf den Folgeseiten dieser Anlage. 2.2. „Option Präventivschlag“, FAZ vom 10.4.2012 Siehe http://www.faz.net/aktuell/politik/staa… sowie auf den Folgeseiten dieser Anlage. Anfragenr: 6499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationen über den Einsatz von Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N. Arava 86800 Israel in Kernkraftwerken des Landes Rheinland-Pfalz
Datum
15. Juli 2014
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
= DCberwachungskameras der Firma Magna BSP Sehr geehrter Herr Marloh, auf Ihren Widerspruch, bei uns eingegang…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
= DCberwachungskameras der Firma Magna BSP
Datum
1. August 2014 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marloh, auf Ihren Widerspruch, bei uns eingegangen mit E-Mail vom 5. Juli 2014, teilen wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgendes mit: Überwachungskameras der Firma Magna BSP mit Sitz in D.N Arava 86800, Israel, sind in Rheinland-Pfalz für Kernkraftwerke weder zugelassen, noch kommen sie zum Einsatz. Mit freundlichen Grüßen