Einsatz von Unmanned Aircraft Systems/Drohnen durch die Thüringer Polizei und Behörden
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Welche Dienststellen der Thüringer Polizei verfügen seit wann über wie viele Unmanned Aircraft Systeme (UAS-Pol, so genannte Drohnen), und wie lauten deren Hersteller, Modellnamen sowie was waren deren Anschaffungspreis und Anschaffungszeitpunkt?
2. Welche Sensortechnologien an oder mithilfe der jeweiligen UAS-Pol werden bzw. wurden für die polizeiliche Arbeit genutzt?
3. Welche Einsätze von UAS-Pol sind jeweils in den Jahren 2014-2017 durchgeführt worden (bitte aufschlüsseln nach Datum, Einsatzzeitraum, Einsatzort, Anlass, Polizeidienststelle, Einsatzzweck (mit genutzten Sensortechnologien) und Kosten)?
4. Wodurch sind UAS-Pol als Luftfahrzeuge der Polizei erkennbar, und wie ist der Einsatz von UAS-Pol durch Betroffene erkennbar?
5. Welche Anschaffungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen erfolgten bei der Thüringer Polizei zum Thema UAS bzw. UAV (Unmanned Aerial Vehicles)/Drohnen, und welche sind geplant?
6. Wie viele Thüringer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben die fachliche Qualifikation bereits erworben, die für das Führen von UAS-Pol im Rahmen der polizeilichen Arbeit erforderlich ist, und in welcher Dienststelle arbeiten diese in der Regel?
7. Ist vorgesehen, UAS-Pol ggf. über die bisherigen Einsatzzwecke hinaus in Thüringen einzusetzen, und wenn ja, für welche?
8. Falls es solche Vorhaben gibt, welche Systeme von welchen Herstellern, und welche Dienstleister sind in diese Planungen mit einbezogen?
9. Verfügen weitere Behörden des Landes Thüringen über so genannte Drohnen und wenn ja, welche und zu welchem Zweck?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. Juni 2019
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5. Juli 2019
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Kosten dieser Information:124,00 Euro
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2 Follower:innen
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