Einsatz von Windows im Ministerium

Sämtliche Dokumente aus denen hervorgeht:
- welche Bertriebssysteme für die Arbeitsplatzrechner und Server im Ministerium in welcher Version verwendet werden
- ob Prüfungen zur DSGVO-Kompatibilität von Windows 10 im Ministerium (vergleich: https://www.golem.de/news/windows-10-die-tickende-dsgvo-zeitbombe-von-microsoft-1911-145067.html) stattgefunden haben/geplant sind; beziehungsweise zu welchem Ergebnis diese gekommen sind. Im letzteren Fall bitte ich um sämtliche Dokumente die die Ergebnisse der Überprüfung enthalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumente…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Windows im Ministerium [#171572]
Datum
5. Dezember 2019 21:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente aus denen hervorgeht: - welche Bertriebssysteme für die Arbeitsplatzrechner und Server im Ministerium in welcher Version verwendet werden - ob Prüfungen zur DSGVO-Kompatibilität von Windows 10 im Ministerium (vergleich: https://www.golem.de/news/windows-10-die-tickende-dsgvo-zeitbombe-von-microsoft-1911-145067.html) stattgefunden haben/geplant sind; beziehungsweise zu welchem Ergebnis diese gekommen sind. Im letzteren Fall bitte ich um sämtliche Dokumente die die Ergebnisse der Überprüfung enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171572 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2215 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG Antrag - Einsatz von Windows im Ministerium [#171572]
Datum
6. Dezember 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2215 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr IFG Antrag ist hier eingegangen. Leider wurde Ihre Postanschrift mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unvollständig weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift - hier die fehlende Hausnummer - mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeit. Ich habe meine Postadresse unten kor…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag - Einsatz von Windows im Ministerium [#171572]
Datum
6. Dezember 2019 15:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie diese Unannehmlichkeit. Ich habe meine Postadresse unten korrigiert. Im Interesse insbesondere des Umweltschutzes, bitte ich Sie, nach Möglichkeit meine angefragten Dokumente per Mail zu versenden. Meine Adresse hierfür lautet <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171572 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Windows im Ministerium“ vom 05.12.20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag - Einsatz von Windows im Ministerium [#171572]
Datum
9. Januar 2020 00:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Windows im Ministerium“ vom 05.12.2019 (#171572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte informieren Sie mich ebenfalls alsbald, sofern ich Ihnen bei der Beantwortung der Frage klärend oder auf andere Art und Weise behilflich sein kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171572 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Windows im Ministerium“ vom 05.12.20…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag - Einsatz von Windows im Ministerium [#171572]
Datum
24. Januar 2020 23:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Windows im Ministerium“ vom 05.12.2019 (#171572) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171572 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
438,5 KB