Einsatz von "Zoom"

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in einer Pressemitteilung vom 16.08.2021 darüber informiert, die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offiziell gewarnt zu haben, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. on-demand-Variante zu verwenden (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom).

In der Pressemitteilung wird darauf verwiesen, dass die Senatskanzlei den HmbBfDI frühzeitig über entsprechende Pläne informiert habe, anschließend aber nicht auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken eingegangen sei. Am 17.06.2021 sei mit einer (vermutlich schriftlichen) Anhörung ein formales Verfahren eingeleitet worden, hierauf habe die Senatskanzlei aber nicht substanziiert reagiert („Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen“). Folgerichtig habe es eine formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO gegeben.

Ich bitte Sie, mir – ggf. geschwärzt – folgende Dokumente und Informationen zukommen zu lassen:
1. Die betreffende Warnung bzw. Warnungen
2. Die Anhörung vom 17.06.2021 und ggf. weitere Anhörungen
3. Etwaige weitere Schreiben des HmbBfDI
4. Etwaige Antworten der Senatskanzlei
5. Die erwähnte frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI
6. Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten

Soweit, z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen, die ungeschwärzte Herausgabe verweigert oder wegen des Schwärzungsaufwandes verzögert wird, bitte ich zunächst um Herausgabe derjenigen Dokumente, die ohne oder mit sehr geringem Schwärzungsaufwand herausgegeben werden können (insb. die angefragten Dokumente zu Nr. 1 - 5).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 8 Follower:innen
Olaf Koglin
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Olaf Koglin
Betreff
Einsatz von "Zoom" [#226880]
Datum
16. August 2021 22:34
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in einer Pressemitteilung vom 16.08.2021 darüber informiert, die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offiziell gewarnt zu haben, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. on-demand-Variante zu verwenden (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom). In der Pressemitteilung wird darauf verwiesen, dass die Senatskanzlei den HmbBfDI frühzeitig über entsprechende Pläne informiert habe, anschließend aber nicht auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken eingegangen sei. Am 17.06.2021 sei mit einer (vermutlich schriftlichen) Anhörung ein formales Verfahren eingeleitet worden, hierauf habe die Senatskanzlei aber nicht substanziiert reagiert („Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen“). Folgerichtig habe es eine formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO gegeben. Ich bitte Sie, mir – ggf. geschwärzt – folgende Dokumente und Informationen zukommen zu lassen: 1. Die betreffende Warnung bzw. Warnungen 2. Die Anhörung vom 17.06.2021 und ggf. weitere Anhörungen 3. Etwaige weitere Schreiben des HmbBfDI 4. Etwaige Antworten der Senatskanzlei 5. Die erwähnte frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI 6. Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten Soweit, z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen, die ungeschwärzte Herausgabe verweigert oder wegen des Schwärzungsaufwandes verzögert wird, bitte ich zunächst um Herausgabe derjenigen Dokumente, die ohne oder mit sehr geringem Schwärzungsaufwand herausgegeben werden können (insb. die angefragten Dokumente zu Nr. 1 - 5).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Koglin Anfragenr: 226880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226880/ Postanschrift Olaf Koglin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Koglin

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Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 16.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Einsatz von "Zoom" [#226880]
Datum
3. September 2021 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Sie haben am 16.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Den Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Zoom finden Sie geschwärzt im Transparenzportal Hamburg: https://transparenz.hamburg.de/ Im Übrigen würde die Bearbeitung Ihres Antrags u. a. aus Datenschutzgründen besonders viel Zeit in Anspruch nehmen und es müsste gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG ggf. eine Gebühr erhoben werden. Sie richtet sich nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in Verbindung der Anlage Nr. 1.3.1.2 und würde zwischen 30 Euro und 500 Euro liegen. Weitere Informationen finden Sie hier: HmbTGGebO.pdf (datenschutz-hamburg.de) Nach erster kursorischer Prüfung wird Ihr Antrag voraussichtlich abzulehnen sein, weil eine Auskunftspflicht nicht besteht. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird derzeit eine Klagerhebung gegen die Warnung des HmbBfDI geprüft, weshalb eine Ausnahme von der Informationspflicht gemäß § 5 Ziffer 5 HmbTG vorliegt. Darüber hinaus betreffen die angefragten Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 7 HmbTG. Möchten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit, damit wir anfallende Gebühren in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen