Einsatz von Zoom - Risikoanalyse

Schutzbedarfsfeststellung, Risiko- und Schwellenwertanalyse und Datenschutzfolgeabschätzung für den Einsatz von ZOOM in der Hamburgischen Verwaltung

vgl. Schreiben StR Pörksen vom 26. März 2021 (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-microsoft-teams/596373/anhang/20210326135204173.pdf)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Zoom - Risikoanalyse [#224279]
Datum
3. Juli 2021 20:49
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Schutzbedarfsfeststellung, Risiko- und Schwellenwertanalyse und Datenschutzfolgeabschätzung für den Einsatz von ZOOM in der Hamburgischen Verwaltung vgl. Schreiben StR Pörksen vom 26. März 2021 (https://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-von-microsoft-teams/596373/anhang/20210326135204173.pdf)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224279/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Zoom - Risikoanalyse“ vom 03.07.202…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatz von Zoom - Risikoanalyse [#224279]
Datum
8. August 2021 09:59
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatz von Zoom - Risikoanalyse“ vom 03.07.2021 (#224279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224279/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 03.07.21 und Ihre E-Mail vom 08.08.21. Inne…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Einsatz von Zoom - Risikoanalyse [#224279]
Datum
19. August 2021 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 03.07.21 und Ihre E-Mail vom 08.08.21. Innerhalb der Bearbeitungsfrist konnte Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da uns derzeit eine große Anzahl paralleler Anfragen erreicht, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir daher die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 03.07.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken u…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Einsatz von Zoom - Risikoanalyse [#224279]
Datum
16. September 2021 06:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Sie haben am 03.07.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse. Die von Ihnen gewünschten Bezugsdokumente haben einen Umfang von insgesamt mehr als 100 Seiten. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind bestimmte Teile der datenschutzrechtlichen Dokumentation nicht-öffentlich und dienen nur der internen Verwendung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Es wäre rechtlich zu prüfen, ob und inwieweit diese Informationen zugänglich gemacht werden dürfen. Wegen des erhöhten Aufwands müssen wir gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG ggf. eine Gebühr erheben. Sie richtet sich nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz in Verbindung der Anlage Nr. 1.3.1.2 und würde zwischen 30 Euro und 500 Euro liegen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/HmbTGGebO.pdf Möchten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten? Dann teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit, damit wir anfallende Gebühren in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz von Zoom - Risikoanalyse“ [#224279]
Datum
18. September 2021 09:29
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224279/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Nach dem HmbTG sind alle Teile grundsätzlich veröffentlichungspflichtig. Die Senatskanzlei hat weder angegeben noch ist ersichtlich, wo ein Ausschluss der Veröffentlichung in der DSGVO begründet ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224279.pdf Anfragenr: 224279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224279/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Risikoanalyse Zoom (I3/2940/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.7.2021 ist bei uns ei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Risikoanalyse Zoom (I3/2940/2021)
Datum
22. September 2021 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2940/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über „Frag den Staat“ am 3.7.2021 an die Senatskanzlei gewandt und Auskunft beantragt über die Schutzbedarfsfeststellung, die Risiko- und Schwellenwertanalyse und die Datenschutzfolgeabschätzung für den Einsatz von ZOOM in der Hamburgischen Verwaltung. Am 16.9.2021 habe die Senatskanzlei Ihnen mitgeteilt, dass die Dokumente einen Umfang von mehr als 100 Seiten hätten. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seien bestimmte Teile der datenschutzrechtlichen Dokumentation nicht-öffentlich und dienen nur der internen Verwendung gegenüber der Aufsichtsbehörde. Für die Prüfung, inwieweit die Unterlagen zugänglich gemacht werden können, werde daher voraussichtlich eine Gebühr anfallen. Sie zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Bearbeitung, weil Sie der Ansicht sind, die Unterlagen wären veröffentlichungspflichtig. Eine Veröffentlichungspflicht im Sinne von § 2 Abs. 8 HmbTG vermag ich in Bezug auf die Unterlagen allerdings nicht zu erkennen. Die Datenschutzdokumentation ist nicht unter den veröffentlichungspflichtigen Gegenständen in § 3 Abs. 1 HmbTG genannt. Es handelt sich auch weder um einen Vertrag im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG, noch um eine anderen den in § 3 Abs. 1 HmbTG genannten Gegenständen vergleichbare Information. Eine Datenschutzdokumentation ist mit keinem der in § 3 Abs. 1 HmbTG genannten Gegenständen vergleichbar, so dass davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber diese Unterlagen bewusst nicht der Veröffentlichungspflicht unterwerfen wollte. Eine Auskunftspflicht dürfte dem Grunde nach bestehen. Dass der entstehende Aufwand voraussichtlich nicht so gering ist, dass eine gebührenfreie Bearbeitung möglich ist, erscheint mir hier plausibel. Ich kann nachvollziehen, dass die Prüfung derart umfangreicher Dokumente im Hinblick auf darin enthaltene ggf. mit Blick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse näher zu prüfende Informationen voraussichtlich einen mehr als geringen Verwaltungsaufwand auslöst. Insofern erscheint mir das Vorgehen der Senatskanzlei rechtmäßig. Der Gebührenbescheid kann nachträglich dahingehend überprüft werden, ob die Gebühren dem Grund und der Höhe nach rechtmäßig sind. Mit freundlichen Grüßen