Einsatzbefehl Lützerath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
den Medien, etwa dem Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/raeumung--aktivisten-in-tunnel-unter-luetzerath--thw-zieht-wieder-ab-33095032.html) entnehme ich, dass Kräfte des Technischen Hilfswerks an der Räumung Lützeraths beteiligt sind oder waren.
"Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks haben die Aktivisten in einem Tunnel unter dem Braunkohleort Lützerath in der Nacht zum Freitag zunächst nicht aus ihrem Versteck geholt. Das THW habe den Einsatz beendet, sagte eine Polizeisprecherin am frühen Freitagmorgen. Wann ein neuer Versuch unternommen wird, die Aktivisten herauszuholen, blieb zunächst unklar."
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Den Einsatzbefehl für Kräfte des Technischen Hilfswerks zur Hilfe bei der Räumung von Tunnels in Lützerath am 12./13. Januar 2023
* Die Einsatzberichte für den/die bezeichneten Einsätze.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Nach Vermittlung Bescheid geändert, aber Kostenaufwand von 500€ für Beantwortung.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum13. Januar 2023
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15. Februar 2023
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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Die Einsatzaufträge/Amtshilfeersuchen sind durch die Polizeidirektion Aachen als Verschlusssache deklariert. https://fragdenstaat.de/anfrage/schrift…